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       # taz.de -- KI-Training mit Nutzerdaten: Facebook-Konzern abgemahnt
       
       > Facebook-Mutter Meta will Nutzerdaten zum Training von künstlicher
       > Intelligenz verwenden. Verbraucherschützer gehen jetzt dagegen vor.
       
   IMG Bild: Darf Meta AI sich mit Kundendaten trainieren?
       
       Düsseldorf dpa | Das vom Facebook-Konzern [1][Meta] geplante Training
       seiner KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook
       stößt auf Kritik von Verbraucherschützern. Das Vorgehen verstoße gegen
       europäisches Datenschutzrecht, teilte die Verbraucherzentrale
       Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit. Man habe Meta daher abgemahnt.
       
       Laut Meta plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das
       KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung
       bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt,
       teilte Meta in einer Stellungnahme mit. „Dieses Training ist in der Branche
       üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und
       -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser
       verstehen und wiedergeben“, hieß es.
       
       Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI „bald“ mit öffentlich
       zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von
       Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die
       Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per
       InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert.
       
       Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und Meta deshalb
       abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sollte Meta der Aufforderung
       nicht freiwillig nachkommen, werden man weitere rechtliche Schritte prüfen,
       erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine
       Steffen. „Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI
       eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“
       
       ## Vorgehen entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen
       
       Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete
       Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale
       Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten
       nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre
       auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden.
       
       „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible
       Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt
       sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, so Steffen. „Dann reicht
       ein sogenanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern
       Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“
       
       Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein „großer Rückschlag
       für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie
       wünschen, und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen
       wollen, die lokale Nuancen verstehen“.
       
       Laut Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher der
       Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem
       27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der [2][VZ
       NRW-Homepage] an. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden,
       erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse“, hieß es weiter.
       
       7 May 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279
   DIR [2] https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646
       
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