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       # taz.de -- Klage gegen Amtsveterinäre: Lange Reise in den Tod
       
       > Die Tierrechtsorganisation Peta verklagt mehrere Amtsveterinäre wegen des
       > Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei.
       
   IMG Bild: Leiden unter mitunter katastrophalen Bedingungen: Rinder in einem Tiertransporter
       
       Hamburg taz | Die Tierrechtsorganisation Peta hat Amtstierärzt*innen aus
       zehn Landkreisen wegen des „Verdachts der andauernden Beihilfe zur
       Tierquälerei“ angezeigt. Darunter sind auch Veterinärärzt*innen aus den
       Landkreisen Emsland und Aurich. Anwält*innen der Tierrechtsorganisation
       klagten gegen schlechte Bedingungen während der Transporte in
       Nicht-EU-Länder – unter anderem nach Russland, Usbekistan und in die
       Türkei. Das geht aus den Strafanzeigen hervor, die der taz vorliegen.
       
       Konkret soll es um Transporte mehrerer Dutzend Hausrinder im Zeitraum von
       Oktober 2018 bis Mai 2019 gehen, bei denen die Tiere offenbar unter
       katastrophalen Bedingungen durch den halben Kontinent transportiert
       wurden. Sie hätten gelitten, sagt Edmund Haferbeck, Leiter der
       Wissenschafts- und Rechtsabteilung von Peta. Unter anderem wegen langer
       Wartezeiten an den Grenzen, fehlender Ruhepausen, hoher Temperaturen und
       enger Platzverhältnisse.
       
       Angezeigt hat Peta auchTransportunternehmer*innen, Organisator*innen und
       die Fahrer*innen, die an den Langstreckentransporten beteiligt waren. Peta
       wirft ihnen vor, dass sie wider besseren Wissens die Transporte
       durchgeführt haben, obwohl die Zuchttiere stundenlangen Wartezeiten und
       extremen Wetterbedingungen ausgesetzt waren.
       
       Peta ist als Tierrechtsorganisation für ihre radikalen Forderungen bekannt.
       Sie räumt Tieren ein Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. 2009 wurde
       sie jedoch nach relativierenden Vergleichen zwischen Massentierhaltung und
       dem Holocaust auch heftig kritisiert. Der Kampagne „Holocaust auf Ihrem
       Teller“ wurde vorgeworfen, antisemitisch zu sein.
       
       In Bezug auf Langstreckentransporte von lebenden Tieren in der Sommerhitze
       in den vergangenen zwei Jahren herrscht jedoch Konsens, auch in der
       Politik. Im vergangenen Februar zog Schleswig-Holsteins
       Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) Konsequenzen aus den
       auch für ihn „tierrechtsverletzenden“ Langstreckentransporten von
       Viehtieren. Albrecht stoppte zeitweise Tiertransporte in 14
       Nicht-EU-Länder. Bauernverbände hatten daraufhin angekündigt, ihre Tiere
       über den Umweg Niedersachsen in die betroffenen Länder zu transportieren.
       Dort gab es ein solches Transportverbot nicht.
       
       Dass Nutztiere aus Niedersachsen zwischen den Jahren 2018 und 2019 in die
       genannten Nicht-EU-Länder transportiert wurden, bestätigt eine Sprecherin
       des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Darunter hätten sich
       jedoch keine schleswig-holsteinischen Tiere befunden. „Grundsätzlich werden
       über niedersächsische Sammelstellen auch Zuchttiere aus anderen
       Bundesländern abgefertigt“, sagt sie.
       
       „Auch der Deutsche Tierschutzbund lehnt Langstreckentransporte von Tieren
       strikt ab und macht sich für das Ende von Exporten in Drittländer stark“,
       sagt die Tierschutzbund- Sprecherin Hester Pommerening. Bestehende
       Verordnungen seien unzureichend, würden aber auch systematisch missachtet.
       Der Tierschutzbund fordert deshalb unter anderem eine Überarbeitung der
       EU-Verordnung, insbesondere zu Transportzeiten, Platzangebot und
       Temperaturen sowie ein generelles Export-Verbot für lebende Tiere in Länder
       außerhalb der Europäischen Union.
       
       Auch die Bundesregierung musste erst im vergangenen Jahr nach einer Kleinen
       Anfrage der Grünen im Bundestag eingestehen, dass sie Grund zu der Annahme
       habe, „dass ein Teil der Transporte nicht im Einklang mit den technischen
       Vorschriften gemäß der EU-Verordnung erfolgte, insbesondere was den
       zulässigen Temperaturbereich innerhalb der Transportmittel betrifft“.
       Deshalb seien auch Landesbehörden von der Bundesregierung auf diesen
       Zustand hingewiesen worden. „Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass bei
       solchen Transporten ein besonderes Risiko der Nichteinhaltung der
       Verordnung besteht“, heißt es weiter.
       
       Was die in den Bundesländern zuständigen und von Peta angezeigten
       Amtsveterinäre von den Vorwürfen halten, konnte die taz nicht in Erfahrung
       bringen. Mehrmalige Anfragen bei den betroffenen Amtsveterinär*innen, dem
       Verband der beamteten und angestellten Tierärzte Niedersachsens sowie dem
       Bundesverband der beamteten Tierärzte blieben unbeantwortet.
       
       ## Unbeantwortete Anfragen
       
       Für den Peta-Jurist Haferbeck ist darin eine Kapitulation vor den
       systematischen Verstößen zu erkennen. „Im tierproduzierenden,
       agrarindustriellen Komplex gibt es nur Rechtsbrüche oder Straftaten,
       tagtäglich millionenfach – es ist das Geschäftsprinzip der modernen
       Landwirtschaft.“ Deshalb sei es umso wichtiger, dass die für das Tierwohl
       zuständigen Amtsveterinäre Verantwortung übernehmen, sagt er.
       
       Der europäische Gerichtshof hatte bereits 2015 in einem Grundsatzurteil
       klargestellt, dass die Veterinärbehörden der Länder Langstreckentransporte
       in Nicht-EU-Länder untersagen können, wenn vorgegebene Zeiten und
       Bedingungen nicht in Einklang mit der Realität zu bringen seien.
       
       Das Europäische Parlament empfahl Anfang dieses Jahres, Transporte nur zu
       genehmigen, wenn während der gesamten Transportzeit keine Temperaturen über
       30 Grad Celsius zu erwarten seien. Angesichts der vergangenen beiden
       Hitzesommer eine kaum einhaltbare Vorgabe.
       
       21 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Yasemin Fusco
       
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