# taz.de -- Klage gegen Gesetz zur Strompreisbremse: Ökostromer ziehen nach Karlsruhe
> Etliche Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche halten das Gesetz
> für „finanzpolitisch einmalig“ konzipiert – und meinen das nicht positiv.
IMG Bild: Der Steckdose sieht man nicht an, wo der Strom herkommt – und auch nicht, wie der Preis gemacht wird
Freiburg taz | 26 Unternehmen der Ökostrombranche haben beim
Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die [1][Erlösabschöpfung im Zuge
der „Strompreisbremse“] eingereicht. Die Betreiber von Solar-, Wind- und
Biomassekraftwerken sehen dadurch ihre Grundrechte verletzt, konkret die
Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. In der eingereichten
Beschwerdeschrift der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue ist von einer
„unzulässigen Sonderabgabe“ die Rede.
Der Chefjurist des Ökostromers Lichtblick, Markus Adam, sagte, es sei zwar
sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen bei hohen
Energiekosten entlaste. Die Erlösabschöpfung sei aber das falsche
Instrument. Schließlich habe der Staat „mit dem Steuerrecht ein starkes und
ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher
Aufgaben zu beteiligen“.
Auslöser der Beschwerde ist das Strompreisbremsegesetz, das seit Dezember
nach einem komplizierten Schlüssel Einnahmen von Ökostromerzeugern
abschöpft. Mit dem Geld subventioniert der Staat den Strompreis für
Endkunden. Allerdings zählen bei der Abschöpfung nicht die realen
Einnahmen, [2][sondern an den kurzfristigen Börsenpreisen] orientierte
überwiegend fiktive Erlöse. Juristen sprechen von einer „fingierten
Berechnung“.
Hat zum Beispiel ein Betreiber seinen Ökostrom langfristig zum Fixpreis
verkauft, kann es ihm passieren, dass der Staat aufgrund hoher
Spotmarktpreise einen Gewinn abschöpft, den der Stromproduzent nie erzielt
hat. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach
Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner
Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.
## Verstoß gegen Steuerpraxis
Lichtblick nennt diesen Eingriff in den Markt „finanzpolitisch einmalig“
und einen „schweren politischen Fehler“. Zumal nicht nur Steuern auf
fiktive Einnahmen erhoben werden, die Ausgaben bleiben zugleich außen vor –
ein Verstoß gegen die etablierte Steuerpraxis, die sich am Gewinn
orientiert, nicht am Umsatz.
Nicht zuletzt halten die Beschwerdeführer es für rechtswidrig, dass es
versäumt wurde, die Abschöpfung auf den tatsächlichen Finanzbedarf zu
begrenzen. Die [3][Entspannung an den Energiemärkten] hat die
„Strompreisbremse“ inzwischen größtenteils hinfällig gemacht. Die
Bundesregierung rechne statt der erwarteten 43 Milliarden Euro nur noch mit
einem Bedarf von 1,4 Milliarden, zitiert Lichtblick Bundesfinanzminister
Christian Lindner (FDP). So gesehen müsste die Erlösabschöpfung sofort
enden.
12 Mar 2023
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## AUTOREN
DIR Bernward Janzing
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