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       # taz.de -- Klage gegen Gesetz zur Strompreisbremse: Ökostromer ziehen nach Karlsruhe
       
       > Etliche Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche halten das Gesetz
       > für „finanzpolitisch einmalig“ konzipiert – und meinen das nicht positiv.
       
   IMG Bild: Der Steckdose sieht man nicht an, wo der Strom herkommt – und auch nicht, wie der Preis gemacht wird
       
       Freiburg taz | 26 Unternehmen der Ökostrombranche haben beim
       Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die [1][Erlösabschöpfung im Zuge
       der „Strompreisbremse“] eingereicht. Die Betreiber von Solar-, Wind- und
       Biomassekraftwerken sehen dadurch ihre Grundrechte verletzt, konkret die
       Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. In der eingereichten
       Beschwerdeschrift der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue ist von einer
       „unzulässigen Sonderabgabe“ die Rede.
       
       Der Chefjurist des Ökostromers Lichtblick, Markus Adam, sagte, es sei zwar
       sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen bei hohen
       Energiekosten entlaste. Die Erlösabschöpfung sei aber das falsche
       Instrument. Schließlich habe der Staat „mit dem Steuerrecht ein starkes und
       ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher
       Aufgaben zu beteiligen“.
       
       Auslöser der Beschwerde ist das Strompreisbremsegesetz, das seit Dezember
       nach einem komplizierten Schlüssel Einnahmen von Ökostromerzeugern
       abschöpft. Mit dem Geld subventioniert der Staat den Strompreis für
       Endkunden. Allerdings zählen bei der Abschöpfung nicht die realen
       Einnahmen, [2][sondern an den kurzfristigen Börsenpreisen] orientierte
       überwiegend fiktive Erlöse. Juristen sprechen von einer „fingierten
       Berechnung“.
       
       Hat zum Beispiel ein Betreiber seinen Ökostrom langfristig zum Fixpreis
       verkauft, kann es ihm passieren, dass der Staat aufgrund hoher
       Spotmarktpreise einen Gewinn abschöpft, den der Stromproduzent nie erzielt
       hat. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach
       Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner
       Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.
       
       ## Verstoß gegen Steuerpraxis
       
       Lichtblick nennt diesen Eingriff in den Markt „finanzpolitisch einmalig“
       und einen „schweren politischen Fehler“. Zumal nicht nur Steuern auf
       fiktive Einnahmen erhoben werden, die Ausgaben bleiben zugleich außen vor –
       ein Verstoß gegen die etablierte Steuerpraxis, die sich am Gewinn
       orientiert, nicht am Umsatz.
       
       Nicht zuletzt halten die Beschwerdeführer es für rechtswidrig, dass es
       versäumt wurde, die Abschöpfung auf den tatsächlichen Finanzbedarf zu
       begrenzen. Die [3][Entspannung an den Energiemärkten] hat die
       „Strompreisbremse“ inzwischen größtenteils hinfällig gemacht. Die
       Bundesregierung rechne statt der erwarteten 43 Milliarden Euro nur noch mit
       einem Bedarf von 1,4 Milliarden, zitiert Lichtblick Bundesfinanzminister
       Christian Lindner (FDP). So gesehen müsste die Erlösabschöpfung sofort
       enden.
       
       12 Mar 2023
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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