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       # taz.de -- Klima-Versprechen in der Werbung: Wischiwaschi beim Fruchtgummi
       
       > Unternehmen dürfen nicht länger mit Pseudo-Umweltfreundlichkeit werben –
       > gut so. Die Ampel solle jetzt mit besseren gesetzlichen Regeln nachlegen.
       
   IMG Bild: Katjes-Werbung bei der Internationalen Süßwarenmesse in Köln, 23. April 2023
       
       Fast alle Produkte zu 100 Prozent vegan, Peace-&-Love-Gummis, Kuscheln mit
       Kühen, klimaneutral: Die Lakritze und Fruchtgummis von Katjes wenden sich
       mit quietschbunten Verpackungen und Werbefilmchen an eine junge Zielgruppe
       – und wollen natürlich verkauft werden.
       
       Dass Katjes – und damit auch andere Konzerne – der Kundschaft nicht
       irgendeinen grün gewaschenen Schmu versprechen kann, [1][hat am Donnerstag
       der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden]. Endlich. Denn: Es ist gut für die
       Umwelt, wenn Kund:innen klar unterscheiden können, welche Produkte
       nachhaltig hergestellt wurden – und welche nicht.
       
       Verbraucher:innen begegnen nämlich immer öfter
       Wischiwaschi-Umweltversprechen, deren Wahrheitsgehalt sie nicht überprüfen
       können: „recycelbare Verpackung“, „bienenfreundlich produziert“, „aus
       verantwortungsvollen Quellen“, „enkeltauglich“ oder eben „klimaneutral
       hergestellt“ – mit Letzterem werden nicht nur Windeln, sondern auch Motoröl
       gelabelt.
       
       Diese „Green Claims“ gibt es nicht nur als Werbeslogans, sondern auch in
       Form von Siegeln, die leider oft viel weniger halten als gedacht. Denn
       anders als bei staatlich vergebenen Bio- und Ökosiegeln gibt es für
       Klimasiegel keine gesetzlich geregelten Standards. Ihre Werbeversprechen
       können alles – und nichts – heißen.
       
       Aber: Kommuniziert das Unternehmen hier sein tatsächliches Engagement für
       eine nachhaltige Produktionsweise? Oder macht es sich nur zunutze, dass
       Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug bislang kaum reguliert ist – anders als
       beispielsweise gesundheitsbezogene Werbung? Die Vorinstanz hatte im
       Katjes-Fall noch viel konzernfreundlicher entschieden: Es reiche, wenn sich
       Kund:innen auf der Firmenhomepage über die Art der „Klimaneutralität“
       unterrichten könnten.
       
       Aber: Wie sollen Kund:innen, die von ihren Kindern in der Quengelzone an
       der Supermarktkasse bedrängt werden, ein möglicherweise nachhaltiges
       Gummizeugs zu kaufen, fix entscheiden, ob es „klimaneutral“ produziert
       wurde? Denn: Das kann vieles heißen. Oftmals ist die Produktion gar nicht
       nachhaltig, Treibhausgasemissionen wurden nicht reduziert, sondern
       lediglich „ausgeglichen“.
       
       ## BGH fordert mehr Klarheit
       
       Die dabei verwendeten Kompensationsprojekte, meist geht es um Aufforstung
       oder Waldschutz, halten oft nicht, was sie versprechen. Bei Werbung müsse
       deshalb künftig „zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in
       der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich
       ist“, betont der Bundesgerichtshof nun.
       
       Gut so! Verbraucher:innenfreundlich wäre außerdem, liebe Ampel:
       Umweltbezogene Werbung muss stärker reguliert werden, umweltbezogene Siegel
       müssen von unabhängigen Dritten überprüft werden. Der freiwillige
       Kompensationsmarkt sollte stärker reguliert – und das Label
       „Klimaneutralität“ in der Werbung verboten werden.
       
       28 Jun 2024
       
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   DIR Kai Schöneberg
       
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