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       # taz.de -- Kommentar Urheberrecht: Nicht weit genug gedacht?
       
       > Es ist richtig, dass die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen
       > gedeckelt werden sollen. Den KünstlerInnen hilft das aber nicht.
       
   IMG Bild: Die Auswirkungen des Urteils sind noch unklar
       
       Das Thema ist trocken, die Flächenwirkung immens: Per Gesetz will die
       Koalition die Abmahnflut nach Verletzung des Urheberrechts rechtlich
       begrenzen. In Zukunft soll bei einem erstmaligen Verstoß gegen das
       Urheberrecht – im Fokus sind vor allem Dateihoster und Filesharer – der
       Streitwert auf 1.000 Euro beschränkt werden. Die Anwaltskosten sollen nicht
       mehr als rund 155 Euro betragen. Man wolle dem „Abmahnwahn“ einen Riegel
       vorschieben, hieß es dazu aus der Union.
       
       So sollen die geschützt werden, die sich nicht notorisch im Netz bedienen.
       Das zieht beim Wähler. Die Intention dahinter ist klar: Schwarz-Gelb
       signalisiert, dass man den Verbraucher schützen will.
       
       Allerdings kann die Deckelung des Streitwerts „bei besondern Umständen“
       wieder ausgehebelt werden. Wann diese eintritt, bleibt schwammig. Das
       dürfte wiederum die Gerichte beschäftigen – Opposition und
       Verbraucherzentrale übten daran zu Recht Kritik.
       
       Mittlerweile hat sich eine Abmahnkultur etabliert. Dass die Politik gegen
       „unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgehen will, ist notwendig. Die
       vorgeschlagenen Summen erscheinen verhältnismäßig moderat – auch wenn eine
       Hintertür offen bleibt. Dennoch sorgen sich nun – wie in der Initiative
       „Don’t Fuck With Music“ – KünstlerInnen öffentlich, dass das Urheberrecht
       aufgeweicht werden könnte.
       
       Diese Stimmen sind ebenso ernst zu nehmen wie der Verbraucherschutz. Denn:
       Das fraglos insbesondere unter digitalen Maßstäben reformbedürftige
       Urheberrecht bewahrt die Rechte der Künstler auf eine angemessene Vergütung
       ihrer Arbeit. Letztlich sollte im Rahmen der Abmahndebatte auch darüber
       diskutiert werden, welche Schadenersatzforderungen jenseits der
       Anwaltskosten gerechtfertigt erscheinen.
       
       25 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Scheper
       
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