# taz.de -- Kommentar Urheberrecht: Nicht weit genug gedacht?
> Es ist richtig, dass die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen
> gedeckelt werden sollen. Den KünstlerInnen hilft das aber nicht.
IMG Bild: Die Auswirkungen des Urteils sind noch unklar
Das Thema ist trocken, die Flächenwirkung immens: Per Gesetz will die
Koalition die Abmahnflut nach Verletzung des Urheberrechts rechtlich
begrenzen. In Zukunft soll bei einem erstmaligen Verstoß gegen das
Urheberrecht – im Fokus sind vor allem Dateihoster und Filesharer – der
Streitwert auf 1.000 Euro beschränkt werden. Die Anwaltskosten sollen nicht
mehr als rund 155 Euro betragen. Man wolle dem „Abmahnwahn“ einen Riegel
vorschieben, hieß es dazu aus der Union.
So sollen die geschützt werden, die sich nicht notorisch im Netz bedienen.
Das zieht beim Wähler. Die Intention dahinter ist klar: Schwarz-Gelb
signalisiert, dass man den Verbraucher schützen will.
Allerdings kann die Deckelung des Streitwerts „bei besondern Umständen“
wieder ausgehebelt werden. Wann diese eintritt, bleibt schwammig. Das
dürfte wiederum die Gerichte beschäftigen – Opposition und
Verbraucherzentrale übten daran zu Recht Kritik.
Mittlerweile hat sich eine Abmahnkultur etabliert. Dass die Politik gegen
„unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgehen will, ist notwendig. Die
vorgeschlagenen Summen erscheinen verhältnismäßig moderat – auch wenn eine
Hintertür offen bleibt. Dennoch sorgen sich nun – wie in der Initiative
„Don’t Fuck With Music“ – KünstlerInnen öffentlich, dass das Urheberrecht
aufgeweicht werden könnte.
Diese Stimmen sind ebenso ernst zu nehmen wie der Verbraucherschutz. Denn:
Das fraglos insbesondere unter digitalen Maßstäben reformbedürftige
Urheberrecht bewahrt die Rechte der Künstler auf eine angemessene Vergütung
ihrer Arbeit. Letztlich sollte im Rahmen der Abmahndebatte auch darüber
diskutiert werden, welche Schadenersatzforderungen jenseits der
Anwaltskosten gerechtfertigt erscheinen.
25 Apr 2013
## AUTOREN
DIR Jan Scheper
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