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       # taz.de -- Kommunale Bürgerentscheide: Weniger Demokratie wagen
       
       > In Niedersachsen will die SPD-CDU-Regierung offenbar Bürgerentscheide zu
       > Krankenhausstandorten unmöglich machen.
       
   IMG Bild: Umstrukturierungen bei Klinikstandorten wie in Emden treffen oft auf Widerstand
       
       Hannover taz | In Emden und Aurich haben sie einfach nochmal abstimmen
       lassen: Gleich zwei Bürgerentscheide befassten sich mit dem geplanten
       Zentralklinikum in Georgsheil, für das die alten Standorte in [1][Norden,
       Emden und Aurich abgewickelt] werden sollen. 2017 stimmten die Bürger
       mehrheitlich gegen diesen Plan, 2019 knapp dafür. In der Zwischenzeit haben
       sich die Baukosten allerdings vervielfacht.
       
       [2][Eine ähnliche Geschichte] gibt es im Heidekreis: Hier sollen die beiden
       bisherigen Klinikstandorte in Walsrode und Soltau durch eine neuere und
       größere Klinik in Bad Fallingbostel ersetzt werden. Dagegen wehren sich vor
       allem die Bürger:innen im Norden des Landkreises, für die sich Fahrtwege
       deutlich verlängern würden. Auch sie sammeln nun Unterschriften für ein
       Bürgerbegehren.
       
       Wohl vor diesem Hintergrund strebt die Landesregierung an, bei der
       anstehenden Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes einen
       Passus aufzunehmen, der Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten untersagt.
       Das zumindest berichtet das Politikjournal Rundblick. Der Entwurf der
       Gesetzesänderung sei gerade an die zuständigen Verbände zur Beratung
       gegangen, heißt es dort.
       
       Dass einzelne Bereiche von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden, ist nichts
       Neues: In der aktuellen Fassung betrifft dies zum Beispiel so ziemlich
       alles, wofür es eigene Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gibt – also
       Bebauungsplanungen, Planfeststellungsverfahren, aber auch
       immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Zulassungsverfahren.
       
       ## Grüne wollen transparentere und einfachere Verfahren
       
       Auch über Mülldeponien oder Abfallanlagen dürfen die Bürger:innen nicht
       abstimmen, genauso wenig wie über die Haushaltssatzung, die
       Jahresabschlüsse der städtischen Betriebe, förmliche Verwaltungsverfahren
       oder Rechtsstreitigkeiten, in die die Kommune verwickelt ist.
       
       Den Informationen des Rundblicks zufolge sollen die Kommunen außerdem zu
       den Bürgerentscheiden jeweils eine Kostenübersicht des betreffenden
       Vorhabens erstellen und veröffentlichen müssen.
       
       Im Gegenzug sollen auch Rat oder Kreistag eine Bürgerbefragung anschieben
       können, wenn es dafür eine Zweidrittel-Mehrheit gibt. Lokalpolitiker:innen
       könnten dann selbst den Bürger:innen Fragen zur Entscheidung vorlegen.
       
       Im Gegensatz zu den Regierungsparteien strebt die grüne Opposition eher
       eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden an. Sie
       verweisen auf einen Bericht des Vereins [3][Mehr Demokrati]e, nach dem
       Niedersachsen im Bundesvergleich insgesamt relativ wenige Bürgerentscheide
       und -begehren aufweist (Spitzenreiter ist Bayern).
       
       Dafür gehört Niedersachsen zu den Spitzenreitern bei den Begehren, die
       aufgrund von Fristverletzungen, zu wenig Unterschriften oder
       Themenausschlüssen für unzulässig erklärt werden. Die Verfasser:innen der
       Studie führen das auf zu strikte gesetzliche Regelungen zurück. Die Grünen
       wollen deshalb transparentere und verständlichere Verfahren schaffen.
       
       4 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
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