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       # taz.de -- Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: NPD im Wahlkampf abgehängt
       
       > Alle sechs Landkreise sowie die Städte Rostock und Schwerin entfernen
       > EU-Wahlplakate der NPD. Der Grund: Volksverhetzung.
       
   IMG Bild: Bisweilen strafrechtlich relevant: NPD-Wahlwerbung.
       
       In Mecklenburg-Vorpommern positionieren sich die Landkreise und Städte
       gegen die NPD. Alle sechs Landkreise sowie die Städte Schwerin und Rostock
       haben nach Informationen der taz entschieden, die Werbeschilder der
       Nationaldemokraten mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration
       tötet“ abzuhängen.
       
       Nach „eingehender juristischer Prüfung“ durch die Ordnungsbehörde hatte der
       CDU-geführte Landkreis Vorpommern-Greifswald am Montag den Anfang gemacht.
       „Die Plakate erfüllen den Tatbestand der [1][Volksverhetzung], da sie
       generell unterstellen, dass von allen Migranten gleichermaßen Gefahr
       ausgeht“, erklärte die Kreisverwaltung.
       
       Das Innenministerium teilt diese Auffassung und unterstützt das Vorgehen
       der Landräte. Die „Hetzplakate“ seien verfassungsfeindlich und „ein klarer
       Missbrauch der Meinungsfreiheit im Kommunal- und Europawahlkampf“, sagte
       Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Damit sei ein Anfangsverdacht einer
       Straftat begründet und das Entfernen der Plakate gerechtfertigt.
       
       Die NPD Mecklenburg-Vorpommern hingegen sieht darin einen Eingriff in die
       Gestaltung ihres Wahlkampfes und kündigte rechtliche Schritte an. Die
       beanstandeten Plakate seien „weit entfernt von einer Erfüllung des
       Straftatbestandes der ‚Volksverhetzung‘“, heißt es in einer Stellungnahme.
       
       ## In Nürnberg kein Problem
       
       Als „nicht strafrechtlich relevant“ werden die Plakate auch von der Polizei
       und Staatsanwaltschaft [2][in Nürnberg eingeschätzt], wo dieses Motiv
       ebenfalls hängt.
       
       Mit einem [3][EU-Wahlwerbespot im Fernsehen] hatte die Partei bereits
       kürzlich für Aufsehen gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete
       die ARD am Mittwoch dazu, eine überarbeitete Version des Videos
       auszustrahlen. Zuvor war die NPD dagegen mit einem Eilantrag gescheitert,
       der das Ziel hatte, den vollständigen Wahlwerbespot im ZDF zu zeigen.
       
       17 May 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
   DIR [2] https://www.nordbayern.de/region/aggressive-parolen-npd-plakate-sorgen-in-region-fur-aufruhr-1.8898907
   DIR [3] https://www.tagesschau.de/inland/wahlwerbespot-npd-101.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Till Wimmer
       
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