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       # taz.de -- Trotz widersprüchlicher Aussagen: Vermieter mit Eigenbedarfsklage erfolgreich
       
       > Das Gericht gibt dem Vermieter Recht, die Mieterin muss ausziehen –
       > obwohl sie keine Wohnung finden kann. Nun hofft sie auf die nächste
       > Instanz.
       
   IMG Bild: Vielen Mietern geht es so wie der Beklagten im aktuellen Fall. Hier ein Bild von einer Demo gegen hohe Mieten von 2024
       
       Berlin taz | Wegen des Verkehrslärms, der durch die offenen Fenster des
       Amtsgerichts Charlottenburg schallte, war die Richterin Kerstin Preuß nur
       schwer zu verstehen. Doch der letzte Satz ihrer [1][Entscheidung in der
       Eigenbedarfsklage gegen Monika Smolarek] war gut zu hören: Die
       Charlottenburger Mieterin soll ihre Wohnung, in der sie seit fast zehn
       Jahren wohnt, bis zum 30. November 2025 räumen. Zudem muss sie die
       Gerichtskosten tragen.
       
       Bei der Verkündung am Mittwochvormittag war es totenstill im Gerichtsaal.
       In den Gesichtern der vielen Besucher*innen, die sich trotz der frühen
       Stunde eingefunden hatten, zeigten sich Trauer und Entsetzen. Sie waren
       gekommen, um Smolarek zu unterstützen, die sich seit Monaten nicht zur
       juristisch gegen ihre Kündigung wehrt.
       
       Sie lancierte auch [2][eine Petition] mit dem Titel „Unser Zuhause ist in
       Gefahr – unsere Familie soll raus, damit andere profitieren“, die in den
       vergangenen Wochen von über 13.000 Menschen unterzeichnet wurde.
       
       Auch Erika hat unterzeichnet, die ihren vollständigen Namen nicht in der
       Zeitung lesen will. Die Berlinerin hat das Gerichtsverfahren solidarisch
       begleitet. „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen,
       und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen,
       sagt sie. Viele von Smolareks Unterstützer*innen sind selber von
       Kündigungen betroffen und haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Deshalb
       zeigen sie auch nach Smolareks Niederlage am Mittwoch ihre Solidarität und
       bestärken sie in ihrer Entscheidung, Widerspruch einzulegen.
       
       ## Angeblich lebt er im Kinderzimmer
       
       Tatsächlich scheint es nicht aussichtslos, dass Smolarek in der zweiten
       Instanz gewinnt. Schließlich zeigten sich in den drei Prozesstagen
       zahlreiche Widersprüche aufseiten des Klägers, der die Wohnung 2023 kaufte
       und der Mieterin umgehend kündigte. Er gab an, dass er mit seiner Partnerin
       einziehen wolle, und behauptete bei den Befragungen, dass er noch im
       Kinderzimmer seines Elternhauses lebe.
       
       Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings
       bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses
       in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt
       Immobilien besitzt. Erst als Handwerg den Grundbucheintrag aus den Akten
       holte, räumte er ein, als Teil einer Eigentümer*innengesellschaft
       Anteile an der Immobilie zu besitzen – aber darauf habe er keinen Zugriff.
       Den habe nur sein Vater. Der Besitzer mehrerer Immobilien in Berlin ist
       Rechtsanwalt und verteidigte den Sohn in der Eigenbedarfsklage gegen Frau
       Smolarek.
       
       Sie ist auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz ungebrochen. „Mir
       bleibt gar nichts anders übrig, als in Berufung zu gehen. Ich habe lange
       nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts
       gefunden.“
       
       3 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Eigenbedarf-vor-Gericht/!6084546
   DIR [2] https://www.change.org/p/unser-zuhause-ist-in-gefahr-unsere-familie-soll-raus-damit-andere-profitieren
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Nowak
       
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