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       # taz.de -- „Lasermann“-Prozess in Frankfurt: „Ich meide die Stelle bis heute“
       
       > 25 Jahre nach dem Mord an einer Garderobenfrau sagen Zeugen vor Gericht
       > gegen den rechtsextremen „Lasermann“ John Ausonius aus.
       
   IMG Bild: Der als „Lasermann“ bekanntgewordene John Ausonius vor dem Frankfurter Landgericht
       
       Frankfurt/M. taz | Der Zeuge B. stützt sich beim Weg zum Zeugenstuhl auf
       einen Stock. Der 83-Jährige spricht mit leiser Stimme. Doch seine
       Erinnerung an die Nacht auf den 23. Februar 1992 ist präzise.
       
       Damals hörte B. den Schuss, mit dem im Frankfurter Westend die
       Garderobenfrau Blanka Zmigrot ermordet wurde. „Ich war geschockt, ich meide
       diese Stelle bis heute“, sagt B. vor dem Frankfurter Landgericht. Seine
       Aussage ermöglicht die Rekonstruktion des Tatverlaufs: Er war zu Fuß
       unterwegs, das spätere Opfer überholte ihn schnellen Schrittes, Sekunden
       später folgte ein Radfahrer. Dann fällt ein Schuss. Das Bild vom Tatort ist
       dem Zeugen bis heute gegenwärtig. Da liegt die Frau in ihrem Blut, der
       Radfahrer nimmt ihre Handtasche und radelt davon.
       
       Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der Radfahrer war John Ausonius,
       der sogenannte „Lasermann.“ Wenige Tage vor dem Mord hatte er die
       Garderobenfrau beschuldigt, seinen Casio-Rechner gestohlen zu haben, in dem
       wohl wichtige Daten über seine Auslandskonten gespeichert waren. Ausonius,
       der in Schweden kurz zuvor elf Männer mit Migrationshintergrund
       niedergeschossen und einen von ihnen getötet hatte, muss sich deshalb vor
       dem Frankfurter Landgericht verantworten. In Schweden ist er längst zu
       lebenslanger Haft verurteilt, die gleiche Strafe droht ihm jetzt auch in
       Deutschland.
       
       „Einen Raubmord auf offener Straße hatte es in Frankfurt bis dahin nicht
       gegeben“, berichtet am Dienstag der inzwischen pensionierte Kripo-Beamte
       Joachim R. Wegen des Medienrummels habe die Polizei damals fieberhaft
       ermittelt, zunächst aber ohne Erfolg. Erst als die schwedische Polizei
       Ausonius wegen der Taten in Schweden festnahm, fielen den Ermittlern in
       Deutschland Parallelen auf. Ausonius war zur Tatzeit in Frankfurt, er besaß
       eine in Deutschland verbotene Waffe des ungewöhnlichen Kalibers 6,35
       Millimeter und die gleiche Munition, mit der der Mord in Frankfurt begangen
       worden war.
       
       ## Spätestens seit Mai 1993 galt Ausonius als tatverdächtig
       
       Spätestens seit Mai 1993 galt Ausonius auch für den Frankfurter Mord als
       dringend tatverdächtig. Die schwedische Polizei vernahm ihn mit einem
       Fragenkatalog der deutschen KollegInnen. Ausonius machte damals
       ausführliche Aussagen, doch als am Dienstag die Vorsitzende Richterin den
       Zeugen dazu befragen will, unterbricht Verteidiger Joachim Bremer. Sein
       Mandant sei damals nicht angemessen belehrt worden, sagt er. Als
       Beschuldigter hätte er zu den Vorwürfen schweigen dürfen. Deshalb dürfe das
       Gericht diese Vernehmung nicht ins Verfahren einbringen. Über diesen Antrag
       will die Strafkammer später entscheiden.
       
       Zum Prozessauftakt hatte Bremer sogar die Einstellung des Verfahrens wegen
       „rechtswidriger Verfahrensverzögerung“ verlangt – immerhin gilt sein Mandat
       seit 1993 als Beschuldigter, aber erst jetzt wird ihm der Prozess gemacht.
       Den Antrag wies die Kammer am Dienstag zwar zurück, sie ließ aber erkennen,
       dass sie die Argumentation für „nachvollziehbar“ hält. Falls nach einem
       Urteil wegen Mordes über eine vorzeitige Haftentscheidung entschieden
       werde, könne die überlange Dauer der Ermittlungen berücksichtigt werden.
       
       20 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Schmidt-Lunau
       
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