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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht in Deutschland: Sieg für Google
       
       > Die Verleger unterliegen vor Gericht. Mit einer Klage wollten sie
       > erreichen, dass Google zu Zahlungen für Bilder und Textanrisse gezwungen
       > wird.
       
   IMG Bild: Bei Google nach „Google“ suchen. Ganz normal
       
       Berlin taz | Mehrere deutsche Presseverleger haben im Kampf um Vergütungen
       aus dem Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Sie werfen Google
       Marktmissbrauch vor, da das Unternehmen durch seine beherrschende Stellung
       auf dem Suchmaschinenmarkt die Verlage quasi dazu zwinge, Teile ihrer
       Inhalte dem Konzern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
       
       Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin folgte dieser Argumentation
       nicht. Bereits nach wenigen Prozessminuten hatte der Vorsitzende Richter
       betont, zu welcher Entscheidung er neigte: „Die Kammer tendiert dazu, die
       Klage abzuweisen.“ Und so ist es dann auch gekommen.
       
       Für den Richter sind Suchmaschinen für alle Beteiligten „eine
       Win-Win-Situation“: Der Nutzer bekomme Suchergebnisse umsonst geliefert,
       Google gewinne Werbekunden und die Webseitenbetreiber Zustrom von
       LeserInnen. „Wir haben doch hier ein ausgewogenes System“, sagte er - und
       dieses würde durch das Leistungsschutzrecht aus dem Gleichgewicht gebracht.
       
       Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war 2013 eingeführt worden und
       sollte Google dazu bringen, für kurze Textpassagen und Bilder, die die
       Suchmaschine als Vorschau in seinen Ergebnissen liefert, zu zahlen.
       Alternative: Google zeigt keine Vorschauen mehr, sondern nur noch die
       Überschrift, dazu wenige Worte, so genannte „kleinste Textausschnitte“.
       
       Wie groß „kleinste Textausschnitte“ sind? Unklar. Zur Erhellung konnten
       auch die Verleger nichts beitragen: „Kleinste Textausschnitte ist weniger
       als kleine Textausschnitte“, sagte einer ihrer Anwälte vor Gericht. Aha.
       
       Doch Google hielt sich an dieser Frage eh nie auf, machte weiter wie bisher
       und ließ viele Verleger Erklärungen unterschreiben, dass sie auf Zahlungen,
       die sich aus dem Leistungsschutz ergeben könnten, verzichten würden. Das
       war und ist aus Sicht der elf klagenden Verlagsgruppen (darunter Axel
       Springer, Madsack und DuMont) ein Missbrauch der Marktmacht Googles. Die
       Verlagshäuser seien von Google abhängig und hätten nur deshalb zugestimmt.
       
       ## Googles Marktmacht
       
       Zum Beweis hatte Axel Springer 2014 für vier seiner Nachrichten-Websites
       [1][keine Gratis-Lizenz erteilt]. Google stellte daraufhin die Ergebnisse
       von welt.de, computerbild.de und Co. nicht mehr mit Bildern und
       Textanrissen dar. Das Ergebnis: Die Klickzahlen waren laut Springer
       eingebrochen. Knapp zwei Wochen lang waren die vier Springer-Seiten nur
       rudimentär in den Ergebnislisten aufgeführt: Fast 40 Prozent weniger Nutzer
       seien in der Zeit von Google zu den Seiten geleitet worden. Von „Google
       News“ sollen gar 80 Prozent weniger Klicks gekommen sein.
       
       Ergo: Google ist mächtig, die Verlage sind abhängig.
       
       Doch all das überzeugte das Gericht nicht, auch wenn es die
       Marktbeherrschung von Google mehrfach herausstellte. Aber: Es sehe keine
       Diskriminierung der Kläger, begründete eine Gerichtssprecherin die
       Entscheidung in einer ersten Stellungnahme. Nach dem Urteil deuteten die
       Anwälte der Verleger an, wohl in die nächste Instanz gehen zu wollen: „Der
       Richter hat sehr deutlich gemacht, dass das, was Google macht, nicht üblich
       ist“, ließ Jan Hegemann mitteilen: „Das Landgericht hat aber Zweifel, ob
       diese Unüblichkeit auch schon marktmissbräuchlich ist. Diese Frage wird
       möglicherweise vor dem Kammergericht entschieden werden müssen.“
       
       19 Feb 2016
       
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