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       # taz.de -- Linken-Anfrage zu Umgang mit Papierlosen: Erst Handy knacken, dann abschieben
       
       > Hamburgs Ausländerbehörde durchsucht die Handys geduldeter Menschen ohne
       > Ausweispapiere, um Abschiebungen zu erleichtern. Die Linke hat dazu
       > Fragen.
       
   IMG Bild: Das Handy ist ein Speicherort für fast alles im Leben: Geflüchteter in einer Berliner Notunterkunft
       
       Hamburg taz | Um die Staatsangehörigkeit geduldeter Menschen ohne
       Ausweispapiere festzustellen, durchsucht die Hamburger Ausländerbehörde
       deren Handys. Bislang hat sich der Senat zurückhaltend bei Nachfragen zu
       diesem Vorgehen gezeigt. Die Bürgerschaftsfraktion der Linken stellt
       deshalb Anfang kommender Woche eine neue parlamentarische Anfrage. In der
       vergangenen Woche hatte sich auch das Rechercheportal [1][netzpolitik.org]
       mit dem Thema beschäftigt.
       
       Grundsätzlich verpflichtet das Aufenthaltsgesetz Ausländer:innen ohne
       Papiere, der Ausländerbehörde [2][bei der Feststellung ihrer
       Staatsangehörigkeit zu helfen]. Dafür müssen sie Dokumente einreichen und
       mit ihrem Herkunftsstaat in Kontakt treten. Ausreisepflichtige Menschen
       müssen zusätzlich ihre privaten Datenträger, also etwa Handys und Computer,
       abgeben, wenn die Identitätsfeststellung davor nicht möglich war.
       
       Die gesammelten Informationen dienen dann als Indizien für die
       Ausländerbehörde, um ein mutmaßliches Herkunftsland zu bestimmen. Dorthin
       wendet sich die Behörde dann mit „Bitte um Prüfung, ob über diese Person
       Informationen vorliegen“. So erklärt es Matthias Krumm, Sprecher des
       Hamburger Amtes für Migration. Ob die Staatsangehörigkeit einer Person
       festgestellt werden kann, steht und fällt mit der Bereitschaft des
       Herkunftslandes, die Papiere auszustellen.
       
       Die Kritik am Vorgehen der Behörde bezieht sich vor allem auf die
       Privatheit der Handyinhalte. „Das ist, als würde man in ein Schlafzimmer
       reinschauen“, meint der Bürgerschaftsabgeordnete der Linken, Metin Kaya,
       der im März bereits eine Anfrage zum Thema gestellt hat. Der Eingriff kann
       also die Privat- und Intimsphäre der Betroffenen berühren und damit das,
       was Jurist:innen den „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ nennen.
       In diesen darf der Staat laut Bundesverfassungsgericht keinen Einblick
       nehmen.
       
       Daher muss auch bei der Kontrolle der Handys dieser Bereich ausgespart
       werden. Um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs zu garantieren, sind im
       Aufenthaltsgesetz Hürden eingebaut: Handys dürfen nur dann untersucht
       werden, wenn es für die Feststellung der Identität der Betroffenen
       „erforderlich“ ist.
       
       Davor müssen mildere Mittel angewandt werden. Dazu gehört, dass die
       betroffenen Ausländer:innen sich bei ihrem Herkunftsland um Papiere
       bemühen oder an „Sammelinterviews mit Vertretern des mutmaßlichen
       Herkunftslandes“ teilnehmen, erklärt Krumm.
       
       Ob die milderen Mittel ausgeschöpft wurden, liegt im Ermessensspielraum der
       zuständigen Sachbearbeiter:innen. Das sorgt für Bedenken beim Hamburger
       [3][Datenschutz]. „Grundsätzlich besteht stets die Gefahr, dass eine solche
       Maßnahme nicht als Ultima Ratio angewandt wird, sondern in der Praxis zur
       Standardmaßnahme wird“, sagt Alina Schömig, die Sprecherin des
       Datenschutzbeauftragten.
       
       Im strafrechtlichen Kontext muss eine Handy-Durchsuchung richterlich
       angeordnet werden. Dass der sogenannte „Richtervorbehalt“ bei der
       Durchsuchung zwecks Identitätsfeststellung nicht erforderlich ist, findet
       Schömig „bedauerlich“. Ein richterlicher Beschluss stelle sicher, „dass die
       gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen“.
       
       Das Amt für Migration verfügt nicht über die technischen Möglichkeiten zur
       Auswertung der Handydaten, deshalb bekommt es laut Senat Unterstützung vom
       LKA und dem Hauptzollamt. Konkret bedeutet das: Die Handys werden an das
       LKA geschickt, wenn die Handybesitzer:innen die Zugangsdaten nicht
       preisgeben. Das LKA verfügt über Software, um die Handys zugänglich zu
       machen. Per Kurier werden die Daten dann auf einem USB-Stick in die
       Ausländerbehörde transportiert.
       
       Eine Person „mit Befähigung zum Richteramt“ sichtet dann die Inhalte auf
       den Handys und sammelt die Indizien, die auf den Herkunftsstaat schließen
       lassen. „Zu diesen Informationen gehören beispielsweise Kontakte zu
       Verwandten, Telefonnummern ins Ausland, Bilder/Kopien von offiziellen
       Dokumenten oder Fotos, die anhand von Sehenswürdigkeiten/ortsprägende
       Gebäude auf das vermutete Herkunftsland schließen lassen“, schreibt der
       Sprecher des Amtes für Migration auf taz-Anfrage.
       
       Hamburg ist nicht das einzige Bundesland, in dem die Ausländerbehörde
       Unterstützung vom LKA bekommt. In Berlin wurden zwischen 2018 und 2021
       insgesamt 64 private Datenträger durchsucht. [4][Nur sechs davon haben zur
       Feststellung der Identität geführt.] Das geht aus der Antwort des Berliner
       Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Berlin hat nun
       angekündigt, das Verfahren einzustellen. Der hohe Aufwand stünde in keinem
       Verhältnis zum Erfolg der Maßnahmen, heißt es im Jahresbericht der Berliner
       Datenschutzbeauftragten.
       
       Wie das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen in Hamburg ist, weiß dort
       niemand. Das Amt für Migration, zu dem die Ausländerbehörden gehören, führt
       keine Statistiken zu dem Thema. Es weiß also weder, wie oft Handys
       ausreisepflichtiger Menschen durchsucht werden, noch, wie oft das zur
       Feststellung ihrer Identität führt. Unbekannt ist auch, wie oft die dadurch
       erlangten Indizien den Angaben der Betroffenen widersprechen oder sie
       bestätigen.
       
       Auch die Antwort des Senats auf die Linken-Anfrage vom März dieses Jahres
       ist wenig aussagekräftig: „Einer öffentlich zugänglichen Beantwortung der
       Frage stehen überwiegende Belange des Staatswohls entgegen“, heißt es
       häufig. So steht das Staatswohl im Weg, wenn es darum geht, wie das LKA die
       Handys aufsperrt, welche Daten es speichert und wie die Daten geschützt
       werden. Diese Verschwiegenheit stört Kaya besonders: „Ob die Daten nur zur
       Identifikation verwendet oder auch zu anderen Zwecken gespeichert werden,
       ist völlig unklar.“
       
       Nicht nur die Linke, auch der Datenschutzbeauftragte wird das Thema weiter
       verfolgen: Das Büro will die „Datenverarbeitungsvorgänge bei der
       verantwortlichen Stelle überprüfen“, kündigt seine Sprecherin an.
       
       26 May 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://netzpolitik.org/
   DIR [2] /Identitaetsnachweis-fuer-Gefluechtete/!5570688
   DIR [3] /Datenschutz/!t5007513
   DIR [4] /Ueberwachung-von-Gefluechteten/!5861686
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Mona Rouhandeh
       
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