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       # taz.de -- Mehr als Naturschutz
       
       > Acht grün geführte Umweltministerien verteidigen das europäische „Nature
       > Restauration Law“ gegen Angriffe von CDU-Landwirtschaftsminister*innen
       
       Von Eva Kaiser
       
       Das europäische Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erhält Rückendeckung
       aus grünen Umweltministerien. [1][Nachdem im Juni mehrere
       CDU-Landwirtschaftsminister*innen gefordert hatten, die
       EU-Verordnung zu kippen] – zu teuer, zu bürokratisch –, schalten sich nun
       grün geführte Umweltministerien aus insgesamt acht Ländern ein. In einem
       Brief an die zuständigen EU-Kommissar*innen kritisieren sie die Initiative
       zur Abschaffung der Verordnung als „fachlich verfehlt“ und politisch
       falsches Signal. Die Minister*innen betonen, dass sich über 80 Prozent
       der natürlichen [2][Lebensräume in der EU in einem schlechten Zustand
       befinden]. Die ressortübergreifende Veranschlagung von
       Wiederherstellungsmaßnahmen gehe über reinen Naturschutz hinaus und leiste
       einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur
       Ernährungssicherheit.
       
       „Unsere Landwirte klagen zu Recht jedes Jahr über die Dürre. Wenn wir ihnen
       helfen wollen, dann brauchen wir Maßnahmen wie die Wiedervernässung von
       Mooren und die Verbesserung der Wasserspeicherkapazitäten von Böden“, sagt
       auch die Grüne EU-Abgeordnete Jutta Paulus, die die Verordnung für das
       EU-Parlament verhandelt hatte. Die Infragestellung demokratischer
       Beschlüsse hält sie für eine fatale Entwicklung.
       
       Die Grünen Minister*innen sind nicht alleine. Auch das thüringische
       Umweltministerium, das von Tilo Kummer (BSW) geführt wird, bestätigt: „Die
       Vorgaben des Nature Restoration Law in den jeweiligen Mitgliedstaaten
       gelten unmittelbar und sind für uns rechtlich verbindlich.“ Der Bund habe
       nun die Aufgabe, die Verordnung praxistauglich umzusetzen und die damit
       verbundenen Finanzierungsfragen zu klären. Wie alle EU-Mitgliedsländer hat
       auch Deutschland sich mit der Verordnung verpflichtet, einen nationalen
       Wiederherstellungsplan zu erstellen. Dieser soll bis 2030 auf 30 Prozent,
       bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent der Flächen, die sich
       in einem schlechten Zustand befinden, Wiederherstellungsmaßnahmen
       einleiten. Dadurch erhielten die Staaten die Möglichkeit, Lebensräume,
       Arten und Ökosysteme in einen günstigen Zustand zu überführen, heißt es in
       dem Brief.
       
       8 Jul 2025
       
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