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       # taz.de -- Mietenpolitik in Berlin: Der Deckel ist eingetütet
       
       > Der Senat beschließt den Mietendeckel – ohne auf die Kritik der Bezirke
       > einzugehen. Mietern könnte der Deckel 2,5 Milliarden Euro Entlastung
       > bringen.
       
   IMG Bild: Wer darf wo wohnen in Berlin?
       
       Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) sieht angesichts der dramatischen
       Entwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt keine Alternative zum
       Mietendeckel. „Hätten wir weiterhin nur Forderungen an den Bund stellen
       sollen, die dann mit der Mehrheit der Großen Koalition zurückgewiesen
       werden?“, fragte sie am Dienstag in der Pressekonferenz nach der
       Senatssitzung.
       
       Dass Rot-Rot-Grün den Mietendeckel innerhalb weniger Monate entwickelt und
       nun am Dienstag im Senat „mit kleinen Veränderungen“ beschlossen hat, sei
       ein Zeichen für die „lösungsorientierte, verantwortungsvolle Politik“ der
       Koalition. Mitte Dezember kann sich das Abgeordnetenhaus erstmals mit dem
       Gesetz befassen.
       
       R2G will die Mieten für 1,5 Millionen Berliner Wohnungen, die vor 2014
       gebaut wurden, fünf Jahre lang auf dem Stand von Juni 2019 einfrieren.
       Zudem sieht der Gesetzentwurf für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter
       und Ausstattung der Wohnung vor. Werden diese um über 20 Prozent
       überschritten, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein.
       [1][Lompscher] rechnet damit, dass MieterInnen damit in fünf Jahren um 2,5
       Milliarden Euro entlastet werden. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz
       Ende Januar verabschiedet werden.
       
       Die Senatorin geht von einer Überprüfung des Gesetzes durch den
       Verfassungsgerichtshof aus – das könne bereits innerhalb „weniger Monate“
       geschehen. Einer Klage sehe sie „relativ gelassen“ entgegen. Dennoch riet
       Lompscher MieterInnen, die Senkungen durchgesetzt haben, das eingesparte
       Geld zunächst zur Seite zu legen – falls es nach einer erfolgreichen Klage
       gegen das Gesetz zu Schadenersatzansprüchen kommen sollte. Die Senatorin
       kündigte zugleich eine umfassende Beratungskampagne an.
       
       Zuletzt hatte der Rat der Bürgermeister dem Mietendeckel zwar zugestimmt,
       aber eine Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirke abgelehnt. Der Senat möge
       diese Forderung prüfen und „im Sinne einer rechtmäßigen und verlässlichen
       Verwaltungsumsetzung“ auch umsetzen. Darauf sei der Senat jedoch nicht
       eingegangen, so Lompscher. Die Bezirke bleiben demnach erste
       Ansprechpartner für die Bürger, sie sollen den Deckel auch überwachen.
       Dafür bekommen sie 48 neue Stellen, je nach Umfang des betroffenen
       Wohnungsbestandes sind das 3 bis 5,5 je Bezirk.
       
       Die CDU kündigte am Dienstag eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
       an. „Der Mietendeckel verhindert dringend benötigten Neubau und verschärft
       so das Problem steigender Mieten“, sagte Jan-Marco Luczak, Vorsitzender der
       Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten. Zudem sei der Deckel sozial ungerecht,
       weil „gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen am meisten
       von ihm profitieren“. Soziale Vermieter wie Genossenschaften und private
       Kleinvermieter würden in wirtschaftliche Existenznot gebracht.
       
       „Wir begrüßen den Mut des Senats, auf dem extrem angespannten Wohnungsmarkt
       den Schutz der MieterInnen vor einem weiteren Anstieg der
       Wohnkostenbelastung mit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung zu
       begegnen“, erklärte hingegen Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner
       Mietervereins. Er mahnte zugleich, „dass in aller Eile nicht die
       Rechtssicherheit gefährdet wird und Unausgegorenes am Ende den Beteiligten
       auf die Füße fällt.“
       
       26 Nov 2019
       
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