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       # taz.de -- Missbrauch in der katholischen Kirche: Betroffener fordert Schmerzensgeld
       
       > Ein Mann verklagt das Erzbistum Köln auf 800.000 Euro Schmerzensgeld. Die
       > Kirche hätte ihn vor dem Missbrauch durch einen Priester schützen müssen.
       
   IMG Bild: Es ist die erste derartige Klage gegen die Kirche als Institution in Deutschland
       
       Köln epd | Nach Recherchen des WDR verlangt ein Betroffener von
       sexualisierter Gewalt 800.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Wie
       der [1][Sender am Freitag berichtete], ist das die erste derartige Klage
       gegen die Kirche als Institution in Deutschland. Zuvor hatte es aber schon
       [2][Klagen gegen einzelne Kirchenobere] gegeben, darunter Kardinal
       Ratzinger, den späteren Papst.
       
       Laut dem Kläger sei die Beweislage eindeutig. Der Priester habe die Taten
       vor seinem Tod zugegeben: schwerer Missbrauch in mindestens 320 Fällen.
       
       Dass eine Klage möglich ist, obwohl der Täter verstorben und die Taten
       eigentlich verjährt sind, begründe der Anwalt des als Kind zehn Jahre lang
       missbrauchten Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als
       öffentlich-rechtliche Institution. Die Kirche als öffentliche Institution
       sei verantwortlich für den Schutz der ihr anvertrauten Kinder. So stehe es
       auch in der Klageschrift, die dem WDR vorliege.
       
       Im Zivilprozess prüfe das Gericht nicht von Amts wegen Fragen der
       Verjährung. Stattdessen müsse die beklagte Institution, in diesem Fall die
       Kirche, diese selbst aktiv geltend machen. Mennes Anwalt argumentiere nun,
       einen solchen Schritt könne sich die Kirche moralisch nicht leisten. Auch
       bei den Anerkennungszahlungen für Betroffene beriefen sich die Bischöfe
       nicht auf Verjährung, erklärt der Anwalt laut WDR.
       
       ## Neues Gesetz „in Arbeit“
       
       Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat die
       Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln begrüßt. Solche Verfahren
       seien zwar zumeist langwierig und für die Betroffenen „mühsam und
       belastend“, sagte sie am Freitag im „Morgenecho“ auf WDR5. „Aber natürlich
       dient es dazu, eine Rechtsklarheit zu haben: Gibt es einen Anspruch wegen
       Amtspflichtverletzungen?“ Dann könnten auch andere diesen Weg beschreiten.
       
       Claus betonte erneut die Notwendigkeit einer größeren staatlichen
       [3][Verantwortung für die Aufarbeitung von Missbrauch]. Sie setze sich
       dafür ein, das Recht auf Aufarbeitung für Betroffene gesetzlich
       festzuschreiben. Damit könnten dann Institutionen verpflichtet werden,
       Betroffenen beispielsweise Akteneinsicht zu gewähren. Die Eckpunkte für ein
       entsprechendes Gesetz seien derzeit in Arbeit, und sie hoffe auf eine
       Verabschiedung bis zum Sommer 2023.
       
       Die Klage soll am Freitag beim Landgericht Köln eingereicht werden. Das
       Erzbistum wies auf WDR-Anfrage darauf hin, dass der Täter 40 Jahre nach den
       Taten bestraft worden sei und dass man 2021 per Aufruf nach weiteren
       Betroffenen gesucht habe.
       
       5 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www1.wdr.de/nachrichten/schmerzensgeld-erzbistum-koeln-sexualisierte-gewalt-klage-100.html
   DIR [2] /Klage-gegen-Ex-Papst-und-Kirchenobere/!5860702
   DIR [3] /!5858024/
       
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