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       # taz.de -- NPD-Verbot wurde abgelehnt: „Es fehlt an Gewicht“
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht
       > verboten. Die Rechtsextremen tönen bereits: Nun werde man „durchstarten“.
       
   IMG Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich gegen ein Verbot der NPD entschieden
       
       Karlsruhe taz | Sie dürfen bleiben: Das Bundesverfassungsgericht hat am
       Dienstagmorgen ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Rechtsextremen hätten zwar
       verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es
       fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich
       erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“
       
       Die Bundesländer hatten das NPD-Verbot 2013 beantragt, eine ganze Riege an
       Innenministern verfolgte das Urteil im Gerichtssaal. Für sie ist es eine
       herbe Schlappe. Denn die sieben Verfassungsrichter hatten keinen Zweifel:
       Sie fällten ihr Urteil einstimmig. Kein einziger Richter sah die
       Möglichkeit eines Verbots.
       
       „Es steht außer Zweifel, dass die Antragsgegnerin nach ihren Zielen und dem
       Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
       Grundordnung anstrebt“, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle. Sie strebe eine
       ethnisch definierte „Volksgemeinschaft“ an, ihre Politik „missachtet die
       Menschenwürde aller“. Sie ist, so Voßkuhle, „mit dem Demokratieprinzip
       unvereinbar“.
       
       Allerdings: Die Gefahr für diese Demokratie durch die NPD sei nur
       „punktuell“. Die NPD habe es in den 50 Jahren ihrer Existenz nicht
       vermocht, sich in den Landesparlamenten festzusetzen. Nur 340
       Kommunalmandate hält die Partei heute noch, dazu einen Sitz im
       Europaparlament. Damit ist für die Richter eine Aussicht auf eigene
       Mehrheiten ausgeschlossen.
       
       ## Entzug der staatlichen Finanzierung
       
       Auch außerhalb der Parlamente verfüge die NPD nur „über geringe Wirkkraft“,
       befand Voßkuhle. Dafür fehle ihr mit knapp 6.000 Mitgliedern schlicht das
       Personal. Und auch die vorgetragenen Gewaltdelikte von Parteifunktionären
       seien „Einzelfälle“ innerhalb der NPD, keine „Grundtendenz zur Durchsetzung
       ihrer verfassungsfeindlichen Absichten“.
       
       All dies, resümierte Voßkuhle, rechtfertige nicht, das Parteiverbot „als
       schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen
       Rechtsstaats“ gegen die NPD einzusetzen. Die Verfassungsrichter gaben den
       Bundesländern aber einen Tipp: Andere Reaktionen, etwa der Entzug der
       staatlichen Finanzierung für die NPD, lägen im Ermessen der Gesetzgeber.
       
       NPD-Bundeschef Frank Franz hatte sich schon kurz vor dem Urteil
       siegesgewiss gezeigt. „Wir werden definitiv nicht verboten“, sagte er. Nun
       werde man „wieder durchstarten“. Die Chancen dafür allerdings sind mau: Die
       NPD befindet sich in einer tiefen Krise, sie ist bundesweit in allen
       Umfragen nicht mehr messbar.
       
       In der Bundesrepublik wurden überhaupt erst zwei Parteien verboten: 1952
       die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD.
       
       17 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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