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       # taz.de -- Naturschutz geht voran: Erfolg für Hochsee-Abkommen
       
       > 67 Staaten haben das Abkommen zum Schutz der Ozeane unterschrieben. Für
       > die deutsche Umsetzung der EU-Naturschutz-Gesetze gibt es Schelte.
       
   IMG Bild: Diesen Basstölpeln auf Helgoland geht es mutmaßlich okay
       
       Berlin taz | 67 Länder haben bei den Vereinten Nationen den ersten
       internationalen Vertrag zum Schutz der Hochsee unterzeichnet. Damit könnte
       das UN-Hochsee-Schutzabkommen bald in Kraft treten.
       
       An der Zeremonie am Rande der UN-Generaldebatte in New York nahmen
       Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Außenministerin Annalena Baerbock
       (beide Grüne) teil. Baerbock sprach nach der Unterzeichnung von einem
       „Hoffnungsschimmer für die ganze Welt“. [1][Die Hohe See sei bisher „de
       facto ein rechtsfreier Raum“ gewesen], sagte sie. „Das ändert sich jetzt.“
       Lemke begrüßte es, dass es nun erstmals Regeln zum Schutz der Biodiversität
       in den Weltmeeren gebe. Es müssten nun „zügig Schutzgebiete auf der Hohen
       See“ ausgewiesen werden, „um 30 Prozent der Weltmeere unter strengen Schutz
       zu stellen.“ EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte, kein Land
       könne „allein gegen die dreifache globale Krise kämpfen: Verlust der
       Artenvielfalt, Klimawandel und Umweltverschmutzung“.
       
       Zur gleichen Zeit hat Deutschland wegen Verstößen gegen das
       EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als
       besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen
       Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Donnerstag in
       Luxemburg. Deutschland muss nun zunächst die Kosten des Verfahrens tragen.
       Wenn die Bundesrepublik das Urteil nicht zeitgerecht umsetzt, könnte eine
       erneute Klage der EU-Kommission zudem zu hohen Strafzahlungen führen.
       
       Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen
       Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und
       wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten
       in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission [2][seine
       Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt], weswegen die Brüsseler
       Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat.
       
       „Die Schutzgebiete, die in dem Urteil genannt werden, müssen jetzt
       nachgebessert werden“, sagte Jennifer Krämer, Expertin für
       Naturschutzpolitik des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). Schon der
       Klageprozess selbst sei wichtig gewesen: „Bei Klagebeginn hatte die
       Kommission bei 737 Gebieten fehlende Erhaltungsmaßnahmen bemängelt, davon
       waren im März 2022 noch 45 übrig“, sagte Krämer, „da wurde auf Druck aus
       Brüssel schon ein großer Schritt getan“.
       
       21 Sep 2023
       
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