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       # taz.de -- Neuer Kabinettsbeschluss für Erneuerbare: Mehr Tempo für Windkraftausbau
       
       > Veränderte Verfahren sollen den Ausbau von Windkraftanlagen in
       > Deutschland beschleunigen. Unter anderem fallen Umwelt- und
       > Artenschutzprüfungen weg.
       
   IMG Bild: Friedliche Koexistenz von Schafen und Windkraftanlagen im niedersächsischen Ovelgönne
       
       Berlin afp | Die Bundesregierung hat weitgehende Gesetzesänderungen für
       eine Beschleunigung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf Land und auf See
       verabschiedet. In vielen Fällen sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und
       artenschutzrechtliche Prüfungen künftig nicht mehr nötig sein, wie das
       Bundeswirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Wirtschaftsminister
       Robert Habeck (Grüne) versicherte aber, dass der Artenschutz dennoch
       „wichtig ist und bleibt“.
       
       Die Gesetzesänderungen sehen vor allem vor, dass Umwelt- und
       Artenschutzprüfungen für Anlagen entfallen, wenn für das ausgewiesene
       Gebiet bereits eine „strategische Umweltprüfung“ vorgenommen wurde. Im
       Einklang mit einer entsprechenden Entscheidung der EU-Energieminister
       werden auch die EU-Vorgaben der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie außer
       Kraft gesetzt.
       
       Die Energieminister hatten im Dezember in einer Notfallverordnung den Weg
       für die Gesetzesänderungen frei gemacht. Die Bundesregierung will die
       entsprechenden Änderungen nun im Bundestag einbringen, damit sie rasch
       verabschiedet werden und in Kraft treten. Sie gelten laut BMWK für
       Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und Stromnetzen, die vor dem
       30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren
       profitieren.
       
       Minister Habeck sprach von einem „Windausbau-Beschleuniger (…), wie wir ihn
       noch nicht hatten“. Er erwarte, dass die Bundesländer und die
       Genehmigungsbehörden den Windkraftausbau künftig „mit voller Kraft“
       vorantreiben und Anlagen „zügig“ genehmigen. Zugleich werde der Artenschutz
       „materiell gewahrt“.
       
       Die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht demnach vor, dass
       Behörden dafür sorgen müssen, dass die Betreiber von Windanlagen
       „angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“
       unternehmen und andernfalls „einen finanziellen Ausgleich in ein
       Artenhilfsprogramm leisten“.
       
       30 Jan 2023
       
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