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       # taz.de -- Pränataltests auf Downsyndrom: Es geht nicht um Behindertenrechte
       
       > Abgeordnete wollen die Folgen der Kassenzulassung des Trisomien-Bluttests
       > untersuchen lassen. Sie glauben, es fehle an Beratung. Das ist falsch.
       
   IMG Bild: Schwangere können ihr Ungeborenes seit 2022 kostenlos auf Trisomien testen
       
       In die falsche Richtung zielt ein Antrag zu nicht invasiven pränatalen
       Bluttests (NIPT) auf das Downsyndrom und andere Gendefekte, über den am
       Mittwoch im Bundestag abgestimmt wird. Dieser fordert die Bundesregierung
       dazu auf, die [1][Folgen der Kassenzulassung des Tests] untersuchen zu
       lassen.
       
       An sich ist das sinnvoll, denn die Kostenübernahme ist nicht an eine
       Indikation geknüpft. So kann jede Schwangere einen solchen Test machen
       lassen. Medizinisch ergibt das keinen Sinn, weil die Falsch-positiv-Rate
       bei Jüngeren hoch ist und ein positives Ergebnis invasive Untersuchungen
       wie eine Punktion von Fruchtblase oder Plazenta zur weiteren Abklärung nach
       sich zieht. Zudem warnen Pränatalmediziner:innen, dass sich
       Schwangere nach einem negativen Ergebnis in falscher Sicherheit wiegen und
       andere Fehlbildungen erst sehr spät entdeckt werden.
       
       Doch darum geht es den Antragsteller:innen nicht. Sie fokussieren auf
       Beratung – für die Schwangeren, noch bevor sie den Test machen lassen und
       für den Fall, dass dieser positiv ausfällt. Dahinter steckt die
       Überzeugung, dass sich dann mehr Eltern für das Leben mit einem behinderten
       Kind entscheiden. Das erinnert nicht von ungefähr an die in Paragraf 218
       festgeschriebene [2][Zwangsberatung vor Schwangerschaftsabbrüchen] bis zur
       zwölften Woche nach Empfängnis: Ein Teil der Abgeordneten, die den Antrag
       unterzeichnet haben, verknüpft den Einsatz für Behindertenrechte mit dem
       [3][Kampf gegen Abtreibung].
       
       Doch werdende Eltern können selbst entscheiden, ob sie sich das Leben mit
       einem Kind zutrauen. Im Fall einer vor der Geburt diagnostizierten
       Behinderung wissen sie, dass sie einen [4][lebenslangen Kampf um Inklusion]
       vor sich haben. Deshalb versuchen sich viele möglichst früh in der
       Schwangerschaft abzusichern. Das war auch schon so, bevor der Bluttest
       eingeführt wurde.
       
       Dass man das Kind nicht „gesund testen“ kann, sagen ihnen Ärzt:innen, die
       mehrheitlich verantwortungsvoller handeln, als ihnen der Antrag
       unterstellt. Es gibt Schwangere, die hin- und hergerissen sind. Für diese
       existieren bereits Beratungsangebote. Sie würden nur wenig nachgefragt,
       sagen die Beratungsstellen. Wer die Probleme lösen will, die die
       Kassenzulassung geschaffen hat, sollte den Blick nicht auf
       Behindertenrechte verengen.
       
       24 Apr 2024
       
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