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       # taz.de -- Qualität von Pflegeheimen: Mangelhafte Informationen
       
       > Eine Studie sieht Mängel bei den Infos zur Qualität von Pflegeheimen.
       > Unter den Bundesländern gibt es große Unterschiede, was die Transparenz
       > betrifft.
       
   IMG Bild: Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist eine wichtige Lebensentscheidung
       
       Gütersloh dpa | Die Mehrheit der Bundesländer stellt den
       Verbraucher*innen einer Untersuchung zufolge keine Informationen über
       die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum
       Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den
       meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann
       Stiftung bei Vorlage der „Weissen Liste“ am Donnerstag. Menschen, die auf
       der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu
       wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.
       
       In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich
       zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar nicht veröffentlicht.
       Verbraucher*innen erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim
       Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die
       Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche
       Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.
       
       ## Eine Veröffentlichungspflicht gibt es nicht
       
       Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
       veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar
       seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse nach
       Angaben der Stiftung zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht
       werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt
       einsehbar, also lediglich eingeschränkt zugänglich.
       
       Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche
       Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe oder aber weil vorhandene
       Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
       Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse
       gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen,
       Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus
       unterschiedlichen Gründen nicht um, was „besonders gravierend“ sei, hieß es
       in Gütersloh.
       
       [1][Positiv falle Hamburg auf], wo detaillierte Angaben auch etwa zu
       vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus Angehörigenbefragungen
       ins Netz gestellt würden. Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW gehöre zu
       den vier Ländern, in denen Ergebnisse der Heimprüfungen so veröffentlicht
       würden, dass sie auch unabhängig vom Besuch einer Einrichtung abrufbar
       seien.
       
       Die Auswahl eines Pflegeheims [2][bedeute eine Lebensentscheidung], die
       Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte
       Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit
       vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es
       aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen
       Defizite bestehen.“
       
       Auf Bundesebene seien über den „Pflege-TüV“ seit einigen Jahren
       Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar, auf Landesebene sehe
       das aber anders aus, bilanzierte Stiftungsexperte Johannes Strotbek. Um
       gegen den Flickenteppich und erhebliche Info-Lücken vorzugehen, sollten
       alle Bundesländer die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden
       vorliegen, auch offenlegen. Das könne zudem Impulse für einen
       Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzten. Es brauche überall
       konkrete gesetzliche Vorgaben, die dann aber auch umzusetzen seien.
       Verbraucher*innen, Informationsportale, Beratungsstellen und
       Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität
       zugreifen können.
       
       Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die [3][Pandemie in allen
       Bundesländern] die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang
       unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.
       
       13 Jan 2022
       
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