# taz.de -- Rechte Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall für Karlsruhe
> Nach den rechten Ausschreitungen in Chemnitz könnte die
> Bundesanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Derzeit werde das in Karlsruhe
> noch geprüft.
IMG Bild: Rechte Demonstranten in Chemnitz: Bundesanwaltschaft prüft, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden kann
Berlin taz | Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Linken-Anfrage
ist knapp, aber heikel. Das Ministerium bestätigt, dass der
Generalbundesanwalt nach den rechten Ausschreitungen in Chemnitz eine
„Prüfung“ der „Geschehnisse“ in der sächsischen Stadt eingeleitet hat.
Dabei hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) diese nur als
„unschön“ abgetan, und auch der neue Sonderberater im Ministerium und
Noch-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen diese relativiert. Die
Bundesanwaltschaft aber sieht es womöglich anders.
„Wenn sogar der Generalbundesanwalt einen Anfangsverdacht für schwere
Straf- und Gewalttaten sieht, erscheinen die Verharmlosungen von
Verfassungsschutz und Innenministerium noch unhaltbarer“, kritisiert die
Linken-Innenexpertin Martina Renner. In der Antwort auf ihre Anfrage
spricht das Innenministerium nun von Anhaltspunkten für die
Bundesanwaltschaft, dass in Chemnitz „überörtlich organisierte Gruppen
rechter Gewalttäter“ vor Ort waren und „erhebliche Straftaten begangen
haben oder sich zu deren Begehung zusammen geschlossen haben könnten“.
Anders gesagt: Die obersten Ermittler gehen nicht nur von spontanen
Bürgeraufmärschen aus, sondern von abgesprochenen Taten organisierter
Rechtsextremer aus dem Bundesgebiet. Daher sei die Bundesanwaltschaft
verpflichtet zu überprüfen, „ob die rechtliche Voraussetzung für eine
Übernahme der Strafverfolgung in die Bundeszuständigkeit“ vorläge.
Seit dem Tod von Daniel H. in der Nacht zum 26. August in Chemnitz richten
rechte Gruppen vermeintliche Trauermärsche aus. Die Täter sollen Iraker und
Syrer sein.
25 Sep 2018
## AUTOREN
DIR Andreas Speit
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