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       # taz.de -- Reichsflaggen auf Demos: Eine „Belästigung“
       
       > Die Fahne des Kaiserreichs wird auf Demos nicht generell verboten – es
       > kommt auf den Kontext an. Eine Demokratie muss solche Symbole aushalten
       > können.
       
   IMG Bild: Mit Einschränkungen weiter erlaubt: die Reichsflagge
       
       Es ist ein Kompromiss. Das Zeigen von [1][Reichs- und Reichskriegsflaggen]
       soll nicht generell verboten werden, sondern nur in bestimmten
       Zusammenhängen – zum Beispiel wenn eine Nähe zum Nationalsozialismus
       suggeriert wird oder wenn ein Fahnenaufmarsch einschüchternde Wirkung hat.
       Einen entsprechenden Erlass will die Innenministerkonferenz nun
       beschließen.
       
       Dieser zurückhaltende Kurs kommt nicht ganz freiwillig. Vielmehr haben die
       Innenminister:innen von Bund und Ländern aus dem gescheiterten
       Vorgehen des Bundeslands Bremen im vergangenen Jahr gelernt. Der Bremer
       SPD-Innensenator hatte das Zeigen mehrerer Formen der Reichskriegsflagge
       [2][generell zur Ordnungswidrigkeit erklärt].
       
       Doch die Bremer Gerichte fanden das zu weitgehend. Der Inhalt einer
       Meinungsäußerung könne nicht unter dem Vorbehalt der „öffentlichen Ordnung“
       stehen, es komme vielmehr auf die Art und Weise einer Versammlung an. Der
       nun geplante Mustererlass wird dem gerecht. Er stellt zum Beispiel darauf
       ab, ob eine Kundgebung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert oder ob sie geeignet
       ist, die Bevölkerung zu verängstigen.
       
       Es ist nun wichtig, dass die Innenminister:innen ihre differenzierte
       Linie auch in der Öffentlichkeit so differenziert vermitteln. Sonst ist die
       nächste Empörung vorprogrammiert, wenn irgendwo Reichsflaggen zu sehen sind
       und die Polizei zu Recht nicht einschreitet.
       
       ## Es nützt uns allen
       
       Ärgerlich bleibt aber, dass das Vorgehen der Polizei auf einen Paragrafen
       mit der Überschrift „Belästigung der Allgemeinheit“ gestützt wird. Darum
       geht es gerade nicht. In der Demokratie muss man manche „Belästigung“ auch
       von Feinden der Demokratie aushalten. Das Bundesverfassungsgericht legt
       deshalb die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr großzügig aus.
       
       Die Grenze ist erst erreicht, wenn eine Meinung den freien Diskurs
       gefährdet. Das nützt nicht nur Rechtsextremist:innen, sondern uns allen,
       die wir in einem freien Land leben wollen.
       
       14 Jun 2021
       
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