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       # taz.de -- Schäden nach der Corona-Impfung: Gericht prüft Haftung
       
       > Eine junge Frau klagte zunächst erfolglos gegen den Hersteller eines
       > Covid-19-Impfstoffs. In zweiter Instanz will ein Gericht die Hinweise nun
       > prüfen.
       
   IMG Bild: Eine Ampulle mit dem Covid-19 Impfstoff von AstraZeneca
       
       berlin taz |Rund 65 Millionen Menschen haben sich seit Dezember 2020 in
       Deutschland gegen einen schweren Verlauf von Covid-19 impfen lassen. In
       sehr seltenen Fällen hatte diese Impfung [1][dramatische Folgen für die
       Geimpften]. Einige dieser möglichen Impfschäden werden aktuell vor
       Gerichten verhandelt, bislang gab es in erster Instanz mehrheitlich
       Klageabweisungen. In zweiter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Bamberg
       entschieden, der Klage einer jungen Frau gegen einen Impfstoffhersteller
       weiter nachzugehen.
       
       Der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht, Volker Loeschner, vertritt die
       Interessen der 33-jährigen Klägerin. Nach seinen Angaben hatte sich die
       junge Frau am 10. März 2021 mit dem Impfstoff Astrazeneca impfen lassen.
       Kurz darauf erlitt sie eine Darmvenenthrombose, habe tagelang im Koma und
       Wochen im Krankenhaus gelegen. Große Teile des Darms mussten entfernt
       werden, die Schädigung werde die Frau ein Leben lang begleiten.
       
       In diesem Fall besonders interessant ist der genaue Zeitpunkt der Impfung.
       
       Das britisch-schwedische Unternehmen Astrazeneca war einer der Hersteller,
       die sehr früh eine Impfung gegen Covid-19 auf den Markt brachten. Ende
       Januar 2021 lag die [2][bedingte Zulassung der Europäischen
       Arzneimittelbehörde] vor, kurz darauf begannen auch in Deutschland die
       Impfungen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl die Impfung mit
       Astrazeneca [3][zunächst nur für Menschen zwischen 18 und 64]. Das für
       Arzneimittelsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut [4][verwies zu
       diesem Zeitpunkt lediglich auf stärkere Impfreaktionen] wie Fieber und
       Krankheitsgefühl direkt nach der Impfung.
       
       Als die Klägerin, die zu dem Zeitpunkt bei der Diakonie arbeitete, am 10.
       März 2021 mit dem Impfstoff geimpft wurde, habe es keine Therapiefreiheit
       gegeben und auch keine angemessene Aufklärung, so Anwalt Loeschner.
       
       Tatsächlich waren kurz zuvor erste Fälle schwerer Thrombosen nach der
       Impfung mit Astrazeneca bekannt geworden. Ein kausaler Zusammenhang mit
       der Impfung [5][galt zu dieser Zeit als unklar].
       
       ## Verfahren „noch nicht entscheidungsreif“
       
       Nachdem weitere Thrombosen gemeldet wurden, setzten diverse Länder die
       Impfung mit Astrazeneca aus, [6][am 15. März auch Deutschland]. Nach einer
       Sicherheitsprüfung stufte die Europäische Arzneimittelbehörde die Impfung
       mit Astrazeneca am 18. März weiter als sicher ein, nahm aber einen
       Warnhinweis auf sehr seltene Fälle spezieller Thrombosen auf. Am 30. März
       2021 beschloss die Stiko, den Impfstoff [7][nur noch für Personen ab 60
       Jahren zu empfehlen].
       
       War es am 10. März 2021 im Sinne einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung
       angemessen, eine selbst weniger gefährdete gesunde junge Frau mit dem
       Impfstoff zu impfen? Hatte der Hersteller zu diesem Zeitpunkt bereits
       Hinweise auf schwere gesundheitliche Gefährdungen zu beachten und darüber
       aufzuklären? Das sind Fragen, die die Klägerin und ihr Anwalt vom Gericht
       nun in zweiter Instanz geklärt wissen wollen. Das Landgericht in Hof hatte
       die Klage noch ohne weitere Beweiserhebung abgewiesen.
       
       Dass die Darmvenenthrombose in diesem Fall eine direkte Folge der Impfung
       ist, hat laut Anwalt Loeschner bereits das Versorgungsamt Bayern anerkannt.
       Die Klägerin erhalte seit vergangenem Jahr eine monatliche Zahlung von 283
       Euro. Davon könne die Frau, die aufgrund der Schädigung derzeit nur 10
       Stunden pro Woche arbeiten könne, nicht einmal die Miete bezahlen. Auch bei
       nachgewiesener Impfschädigung zahlen die Versorgungsämter weder vollen
       Verdienstausfall noch Schmerzensgeld. Deshalb klage seine Mandantin nun
       direkt gegen den Impfstoffhersteller.
       
       Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage am Montag nicht ab, sondern
       befand das Verfahren für „noch nicht entscheidungsreif“. Zwar sah das
       Gericht keine Hinweise auf eine Haftung wegen „unvertretbarer schädlicher
       Wirkungen“ des Impfstoffs. Ob die Klägerin aber dem damaligen
       wissenschaftlichen Stand entsprechend über das Risiko einer
       Darmvenenthrombose aufzuklären gewesen sei, will das Gericht nun mittels
       Sachverständigengutachten herausfinden.
       
       14 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Folgen-der-Corona-Impfung/!5920335
   DIR [2] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210129-eu-zulassung-covid-19-impfstoff-astrazeneca.html
   DIR [3] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/05/Art_01.html
   DIR [4] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210218-sicherheit-wirksamkeit-covid-19-impfstoff-astrazeneca-infomationen-pei.html
   DIR [5] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210311-covid-19-vaccine-astra-zeneca-erklaerung-pei.html?nn=406122
   DIR [6] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aussetzung-impfung-covid-19-impfstoff-astra-zeneca.html
   DIR [7] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/16_21.pdf?__blob=publicationFile
       
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