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       # taz.de -- Schutzsuchende aus Afghanistan: 2.600 bekommen Aufenthaltstitel
       
       > Die Bundesregierung gewährt gefährdeten Afghan*innen Schutz, ohne dass
       > die Asyl beantragen müssen. Bei der Familienzusammenführung gibt es aber
       > große Probleme.
       
   IMG Bild: Evakuierungsflug der Bundeswehr: Viele Schutzberechtigte haben es nicht in die Flieger geschafft
       
       Berlin dpa | Das Bundesinnenministerium hat für gut 2.600 Menschenrechtler,
       Künstler, Wissenschaftler, Journalisten und andere potenziell gefährdete
       Menschen aus [1][Afghanistan] eine Aufenthaltszusage erteilt. Das bedeutet,
       dass diese Menschen sowie ihre Lebenspartner und Kinder einen
       Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten, also kein Asyl beantragen
       müssen. Eine entsprechende Zusage sei am Dienstag für alle Menschen auf der
       „Menschenrechtsliste“ des Auswärtigen Amtes erteilt worden, sagte ein
       Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur.
       
       Nach der Machtübernahme der Taliban im August waren mit
       [2][Evakuierungsflügen der Bundeswehr] nach Angaben der Bundesregierung
       4.587 Menschen nach Deutschland gekommen, davon 3.849 Afghanen und 403
       deutsche Staatsangehörige. Unter den Schutzbedürftigen waren auch ehemalige
       Ortskräfte der Bundeswehr und anderer deutscher Institutionen. Nach dem
       Ende der Luftbrücke Ende August kamen noch einige Hundert Afghanen auf
       anderem Wege nach Deutschland – etwa über das Golfemirat Katar.
       
       Wie sich aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage der
       Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke ergibt, müssen wegen der schleppenden
       Bearbeitung von Asylanträgen aber mehr als 4000 Afghan:innen unter der
       Herrschaft der Taliban leben, obwohl sie grundsätzlich einen Anspruch auf
       Familienzusammenführung in Deutschland haben. Die Neue Osnabrücker Zeitung
       (Mittwochsausgabe) berichtete zuerst. Demnach erteilte Deutschland im
       ersten Halbjahr lediglich 624 Visa an afghanische Staatsangehörige.
       
       Auf den Wartelisten standen der Zeitung zufolge zuletzt aber 4173 Personen,
       um einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Stellt man beide
       Zahlen in einen Zusammenhang, ergebe sich rein rechnerisch eine Wartezeit
       von bis zu dreieinhalb Jahren, bis das letzte Visum an die derzeit
       Wartenden erteilt sein würde.
       
       Linken-Innenexpertin Jelpke sagte dem Blatt dazu: „Die Wartezeiten beim
       Familiennachzug afghanischer Angehöriger sind inakzeptabel und für die
       Betroffenen unerträglich. Die Angehörigen haben in der Regel ein Recht auf
       Einreise nach Deutschland.“ Das Recht auf Familienzusammenführung bedeutet,
       dass ein Flüchtling, der in Deutschland Schutz erhalten hat, enge
       Angehörige wie Ehegatten oder minderjährige Kinder zu sich holen darf,
       damit die Familie vereint ist.
       
       Die Linke fordert von der Bundesregierung, jetzt alles zu tun, damit die
       Betroffenen schnell einreisen könnten. Jelpke sagte der Zeitung: „Alle
       Visa-Stellen der Region müssen Visumsanträge afghanischer Angehöriger ohne
       Verzögerung entgegennehmen und kurzfristig und wohlwollend entscheiden.“
       Soweit möglich solle dies auch auf elektronischem Wege erfolgen.
       
       15 Sep 2021
       
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