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       # taz.de -- Springer-Klage gegen Adblock-Entwickler: Neue Runde im Werbeblocker-Streit
       
       > Der BGH will genau wissen, was in einem Browser eigentlich passiert. Nur
       > dann kann er urteilen, ob Werbeblocker das Urheberrecht verletzen.
       
   IMG Bild: Verletzt ein Werbeblocker das Urheberrecht, das muss vor dem BGH jetzt geklärt werden
       
       Freiburg taz | Der jahrelange Streit über die Zulässigkeit von
       Werbeblockern geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah sich
       noch nicht in der Lage, zu entscheiden. Er forderte das Oberlandesgericht
       (OLG) Hamburg zur weiteren Aufklärung über die technischen Vorgänge auf.
       
       Werbeblocker verhindern, dass auf Computern (jegliche oder nur besonders
       aufdringliche) Online-Werbung angezeigt wird. In Deutschland sind auf rund
       30 bis 40 Prozent der Computer und Smartphones Werbeblocker installiert.
       Die meisten User:innen sind einfach werbemüde und wollen nicht durch
       Werbung behelligt werden, manche wollen so aber auch die Schnelligkeit des
       Geräts erhöhen.
       
       Der Axel Springer Verlag, der unter anderem die Webseite bild.de betreibt,
       geht schon seit Jahren gegen Werbeblocker vor. Damit will Springer nicht
       nur die eigenen Werbeeinnahmen verteidigen. Nach eigener Darstellung
       bedrohen Werbeblocker auch den kostenlosen Zugang zu Journalismus und
       anderen Inhalten im Netz.
       
       In einem ersten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof jedoch 2018
       entschieden, dass der Vertrieb von Werbeblockern kein unlauterer Wettbewerb
       ist. Eine Klage von Springer gegen Eyeo, das Kölner Unternehmen, das den
       [1][Werbeblocker Adblock plus entwickelt hat, scheiterte.]
       
       ## Springer klagt erneut
       
       Doch Springer gab nicht auf und startete einen neuen Anlauf, Werbeblocker
       zu stoppen. Diesmal berief sich Springer auf das Urheberrecht an den online
       dargestellten Webseiten, in das Adblock plus unzulässig eingreife, weil es
       die Darstellung verändere.
       
       Zunächst hatte Springer damit keinen Erfolg. Das Landgericht Hamburg lehnte
       die Klage 2022 ebenso ab wie ein Jahr später das OLG Hamburg. Dann lag die
       Sache lange beim BGH, der die Sache zwar nicht dem EuGH vorlegte, aber auf
       eine EuGH-Entscheidung zu sogenannter Cheat-Software wartete, die dann aber
       für das Werbeblocker-Problem keine Klärung erbrachte.
       
       Nun stellte der BGH fest, dass er eigentlich noch gar nicht genug über die
       technischen Abläufe weiß, um zu entscheiden, ob Werbeblocker das
       Urheberrecht von Springer verletzen. Das OLG Hamburg habe sich zu wenig mit
       der Springer-Argumentation auseinandergesetzt. Danach funktioniere der
       Browser des Computers wie eine virtuelle Maschine, die den von Springer
       programmierten Quellcode letztlich in maschinenlesbaren Code übersetzt.
       
       Das OLG muss nun klären, ob der Bytecode, mit dem der Browser arbeitet,
       noch nahe genug am Quellcode ist, um von dessen Urheberrechtsschutz zu
       profitieren. Oder ob der Browser als virtuelle Maschine eher einer
       Hardwaremaschine wie einer Spielekonsole nahesteht, deren interne Abläufe
       auch nicht von Springers Urheberrecht geschützt sind.
       
       ## Werbeblocker bisher legal nutzbar
       
       Es ist gut möglich, dass das OLG oder später der BGH die Bytecode-Frage
       auch noch dem EuGH vorlegt. Denn das Urheberrecht ist EU-einheitlich
       geregelt und muss deshalb auch EU-einheitlich ausgelegt werden. Der
       Rechtsstreit wird wohl noch einige Jahre dauern. Derzeit sind Werbeblocker
       weiter legal nutzbar.
       
       31 Jul 2025
       
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   DIR [1] /Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!5499935
       
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   DIR Bitte keine Werbung: How to Adblock
       
       Im Internet ist man lästiger und schlechter Werbung nicht schutzlos
       ausgeliefert. Mit ein paar Klicks erledigt sich das Problem.
       
   DIR Kommentar Urteil zu Werbeblockern: Er oder ich
       
       Ein Grundsatzurteil sagt: Medienhäuser müssen sich mit Werbeblockern im
       Internet abfinden. Die Pressefreiheit ist aber trotzdem nicht in Gefahr.
       
   DIR Urteil des Bundesgerichtshofs: Sieg für Werbeblocker
       
       Der BGH urteilt: Die Blockade „nerviger Werbung“ im Internet ist kein
       unlauterer Wettbewerb. Der Springer-Verlag sieht die Pressefreiheit
       bedroht.