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       # taz.de -- Streit um Senegals Wahlen: Annullierung annulliert
       
       > Das Verfassungsgericht erklärt die Absage des Wahltermins 25. Februar für
       > rechtswidrig. Oppositionelle feiern das als Sieg über Präsident Sall.
       
   IMG Bild: Der senegalesische Oppositionskandidat Khalifa Sall bei einer Pressekonferenz am 16. Februar
       
       Berlin taz | Die Absage der für den 25. Februar geplanten
       Präsidentschaftswahlen in Senegal ist verfassungswidrig. Dies hat Senegals
       Verfassungsgericht am Donnerstagabend entschieden und damit einer Klage
       senegalesischer Oppositioneller stattgegeben. Das Präsidialdekret vom 3.
       Februar, mit dem Präsident Macky Sall den Wahltermin annulliert hatte, ist
       aufgehoben. Der darauf basierende Parlamentsbeschluss vom 5. Februar, der
       den 15. Dezember als neuen Wahltermin festlegte, ist ebenfalls
       verfassungswidrig und damit ungültig.
       
       Damit entschärfen Senegals oberste Richter die Verfassungskrise, die
       Senegal in den vergangenen zwei Wochen ergriffen hat, seit Sall die Wahlen
       verschob und damit seine eigene Zeit im Amt ausdehnte. Salls Gegner sahen
       sich um freie Wahlen betrogen und [1][nannten sein Vorgehen einen
       „Putsch“].
       
       Mindestens drei Menschen wurden bei der gewaltsamen Niederschlagung von
       Protesten gegen die Wahlverschiebung getötet. Für Samstag hatte der
       Dachverband zivilgesellschaftlicher und oppositioneller Gruppen, der die
       Proteste koordiniert, zu neuen Kundgebungen aufgerufen.
       
       Stattdessen versammelten sich am Donnerstagabend spontan in mehreren
       Städten Senegals jubelnde Oppositionsanhänger und feierten den
       Gerichtsbeschluss. Kurz zuvor hatte außerdem die Regierung einige
       prominente Oppositionelle freigelassen, die im Rahmen der Proteste
       festgenommen worden waren. Zu ihnen gehört Alioune Sané, Koordinator der
       wichtigsten zivilgesellschaftlichen Bewegung „Y en a marre“ (Es reicht).
       [2][Senegals populärster Oppositionspolitiker Ousmane Sonko] gehört aber
       nicht dazu; er sitzt rechtmäßig verurteilt in Haft.
       
       ## Gesucht: Neuer Wahltermin in Senegal
       
       Wie es nun weitergeht, ist völlig offen. Die Zeit bis zum 25. Februar ist
       zu kurz für die für eine Wahl nötige Vorbereitung, von einem seriösen
       Wahlkampf ganz zu schweigen. Das Verfassungsgericht spricht in seinem
       Urteil von der „Unmöglichkeit, die Wahl zum ursprünglich vorgesehenen
       Termin zu organisieren“ und „lädt die zuständigen Behörden ein, sie
       baldmöglichst abzuhalten“.
       
       [3][Macky Salls laufende Amtszeit] endet regulär am 2. April. Laut Gesetz
       muss die Wahl seines Nachfolgers – er kann nach zwei gewählten Amtszeiten
       nicht mehr antreten – spätestens 30 Tage vorher stattfinden. Es müsste also
       spätestens am 3. März, also eine Woche nach dem ursprünglichen Termin, eine
       Wahl stattfinden, und am besten müsste sie jemand mit absoluter Mehrheit
       gewinnen, damit keine Stichwahl nötig wird.
       
       Senegalesische Kommentatoren hielten es am Freitag für denkbar, dass es
       genügt, wenigstens den ersten Wahlgang fristgemäß abzuhalten – Hauptsache,
       zum 2. April kann ein neuer gewählter Präsident das Amt antreten. Die
       Verfassungsrichter legten sich in ihrem Beschluss da nicht fest. Es wird
       nun eine Stellungnahme von Präsident Sall selbst erwartet.
       
       16 Feb 2024
       
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   DIR Dominic Johnson
       
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