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       # taz.de -- Streit um Tonbänder von Ex-Kanzler: Erfolg für Kohls Witwe
       
       > Journalist Heribert Schwan muss Auskunft über die Kohl-Tonbänder geben,
       > urteilt der Bundesgerichtshof. Für Maike Kohl-Richter ist das ein
       > Etappensieg.
       
   IMG Bild: Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, im Historisches Museum der Pfalz
       
       Karlsruhe taz | Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau von Ex-Kanzler
       Helmut Kohl, hat im langen Streit um die sogenannten Kohl-Tonbänder einen
       Erfolg beim Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Der Journalist Heribert Schwan
       muss Kopien und Abschriften der Tonbänder herausgeben.
       
       [1][Heribert Schwan schrieb als Ghostwriter] die ersten drei Bände von
       Kohls Memoiren. Zur Vorbereitung sprach Schwan mit Kohl in den Jahren 2001
       und 2002 rund 600 Stunden lang über dessen Leben. Die Gespräche wurden auf
       Tonband aufgezeichnet. Beim vierten Band der Autobiografie kam es jedoch
       zum Streit und die Zusammenarbeit wurde beendet.
       
       Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten
       Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sorgte
       für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere
       Politiker hergezogen war. In einem ersten Prozess entschied der BGH 2015,
       dass Schwan die Original-Tonbänder herausgeben muss, zwischen Kohl und
       Schwan habe ein ungeschriebenes Auftrags-Verhältnis bestanden.
       
       Zwischenzeitlich erwähnte Schwan jedoch im Fernsehen, dass er von den
       Tonbändern Kopien angefertigt habe. Laut BGH muss er nun Auskunft geben,
       welche Kopien und welche Abschriften es gibt, und diese später dann auch
       herausgeben. Für Maike Kohl-Richter sind die Kopien aus zwei Gründen
       wichtig, sagte ihr Anwalt Matthias Siegmann nach der Urteilsverkündung am
       Mittwoch.
       
       ## Weitere Verfahren gegen Schwan laufen noch
       
       Zum einen will sie Schwan hindern, weitere Bücher und Ähnliches zu
       verfassen. Zum anderen seien aber auch 80 Prozent der Originaltonbänder
       nicht mehr nutzbar, so dass Kohl-Richter für die Aufarbeitung des
       Nachlasses ihres Mannes auf die Kopien angewiesen sei.
       
       Siegmann betonte, dass Schwan auch dann zur Rückgabe der Kopien
       verpflichtet sei, wenn er diese weitergegeben hatte. Falls er sie nicht
       mehr beschaffen könne, sei Schwan schadensersatzpflichtig. Neben dem Streit
       um die Tonband-Kopien hat [2][Kohl-Richter] – jeweils als Erbin von Helmut
       Kohl – weitere Klagen gegen Schwan und seinen Verlag fortgeführt oder neu
       erhoben.
       
       So verlangte Kohl-Richter Unterlassung bestimmter Zitate und der
       Verbreitung des ganzen Buches. Außerdem forderte sie eine Geldentschädigung
       für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und Schadensersatz für
       materielle Schäden. All diese Verfahren sind noch nicht rechtskräftig
       abgeschlossen.
       
       3 Sep 2020
       
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   DIR Christian Rath
       
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