# taz.de -- Streit um bayerisches Familiengeld: SPD-Minister bremst Hilfe aus
> Bayern wollte Familien mit kleinen Kindern ein Familiengeld zahlen, das
> nicht auf Hartz-IV angerechnet wird. Arbeitsminister Heil gefiel das
> nicht.
IMG Bild: Mehr Geld für Kleinkinder und das anrechnungsfrei? Nicht mit Hubertus Heil
Berlin taz | Erneut steuern Bayern und Berlin auf einen scharfen Konflikt
zu. Diesmal jedoch mit offenbar vertauschten Rollen. Im Juli hatte der
bayerische Landtag beschlossen, für Familien im Freistaat mit ein- und
zweijährigen Kindern ein Familiengeld einzuführen. Eltern sollen ab dem 1.
September mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt werden, ab dem
dritten Kind mit 300 Euro monatlich. Das gilt unabhängig vom Einkommen –
und soll nicht wie sonst üblich mit Sozialleistungen wie Hartz IV
verrechnet werden.
Mehr Geld für von Hartz IV zermürbte Familien – das SPD-geführte
Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil aber bremst. Die Süddeutsche
Zeitung zitiert aus einem Brief von Heils Staatssekretärin an das
bayerische Arbeitsministerium, laut dem die Weisung an die Jobcenter gegen
geltendes Recht verstoße.
[1][Das bayerische Arbeitsministerium hatte den Jobcentern befehligt, Hartz
IV und das Familiengeld nicht aufzurechnen]. Die Rechtsexperten der
bayerischen Bundesagentur für Arbeit hatten das Familiengeld in vollem
Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet. Es sei doch „im Sinne der sozial
schwachen Familien“, wenn das Familiengeld nicht auf Hartz IV angerechnet
würde, heißt es laut SZ im Antwortschreiben der bayrischen Behörden.
Hindert also ausgerechnet ein SPD-Bundesminister die CSU-Regierung in
Bayern daran, soziale Politik zu machen? Man wolle nur den „nicht
erträglichen“ Zustand vermeiden, dass die Familien auf mehr Geld vertrauten
und dies später dann wieder zurückzahlen müssten“, heißt es in einer
Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums an die taz.
Nachdem das Familiengeld vom bayerischen Landtag verabschiedet worden war,
habe die Bundesagentur für Arbeit das Bundesarbeitsministerium kontaktiert.
Die Frage, ob das Familiengeld als Einkommen anzurechnen ist, sei
daraufhin „intensiv geprüft“ und bestätigt worden. Es müsste nur dann nicht
anrechnet werden, wenn die Leistung eindeutig zweckgebunden wäre – was
Bayern bekräftigt.
Wie die taz auf Anfrage erfuhr, wird sich die bayerische Arbeitsagentur der
Auffassung des Bunds fügen. „Deshalb müssen sich die Kundinnen und Kunden
darauf einrichten, dass die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung
arbeiten, diese Geldleistung auf Hartz IV anrechnen und gegebenenfalls auch
zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern“, so eine Sprecherin.
31 Aug 2018
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DIR Hanna Voß
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