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       # taz.de -- Streit um faire Löhne: Erntehelfende erreichen Vergleich
       
       > Sie wurden offenbar weit unter Mindestlohn bezahlt. Nun erhalten 18
       > Erntehelfer:innen aus Georgien in einem Vergleich 100 bis 400 Euro
       > mehr.
       
   IMG Bild: Erntehelfer kommen oft aus Ländern außerhalb Europas. Rechte haben sie nur wenige
       
       Berlin taz | „Es hat sich gelohnt, sich zu wehren“, sagt Levan Idadze. „Wir
       haben für uns etwas erreicht und hoffentlich auch für die vielen weiteren
       Erntehelfer:innen, die sich nicht wehren können, weil sie die Sprache nicht
       kennen, nicht genügend Informationen und keine Unterstützung haben.“ Idadze
       ist Erntehelfer aus Georgien. [1][Dutzende landeten] wie er auf einem
       Erdbeer-Hof am Bodensee – und wurden [2][bitter enttäuscht]. 18 der
       Helfer:innen haben sich gewehrt – und nun in einem gerichtlichen
       Vergleich 100 bis 400 Euro für jeden erstritten.
       
       Ein Erfolg, findet auch Sabine-Agathe Häußler. Sie ist Rechtsanwältin und
       hat die Betroffenen juristisch begleitet. Das Besondere ist, sagt Häußler,
       dass es um ein Verfahren von Saisonbeschäftigten aus Drittstaaten außerhalb
       der EU in Deutschland gehe – und dass sich gezeigt habe, „dass auch diese
       ihre Rechte gerichtlich durchsetzen können“, so Häußler.
       
       Die Erntehelfer:innen hatten nicht mehr als 300 Euro Lohn für sechs
       Wochen harte Feldarbeit erhalten. In vielen ihrer Arbeitsverträge wurde ein
       Mindestlohn von 9,35 Euro genannt. Das entspricht nicht dem gesetzlichen
       Mindestlohn – allein das war schon ein Verstoß gegen deutsches Recht. In
       der Realität wurden die Betroffenen sogar noch schlechter bezahlt, nämlich
       nach dem Gewicht der geernteten Erdbeeren: 3 Euro erhielten sie für 5
       Kilogramm. Viele schafften aber nur maximal 10 Kilo in einer Stunde, das
       entspricht einem Stundenlohn von 6 Euro.
       
       Zunächst wehrten sich die 18 Georgier:innen am Arbeitsgericht in Ulm,
       dann am Landesarbeitsgericht in Freiburg gegen Walter Klink, den Besitzer
       des Hofs. Die Ausführungen des Hofbesitzers überzeugten das Gericht nicht:
       Viele Georgier:innen, behauptete er, seien nicht zum Dienst erschienen, sie
       wären arbeitsunwillig, hätten die Arbeit abgebrochen und in großen Mengen
       Wodka getrunken.
       
       ## Wenig Rechte für ausländische Erntehelfende
       
       Letztlich konnten weder der Arbeitgeber noch die Georgier:innen
       beweisen, an welchem Tag und wie viele Stunden sie tatsächlich gearbeitet
       hatten. Deshalb gab es auch nur den relativ bescheidenen Vergleich. „Dieser
       Fall zeigt die hohen Barrieren des deutschen Rechtssystems“, betont
       Margarete Brugger von der Beratungsstelle mira (Mit Recht bei der Arbeit).
       „Selbst mit der Unterstützung vieler Organisationen ist es ausländischen
       Beschäftigten kaum möglich, ihre Arbeitsrechte erfolgreich durchzusetzen“,
       sagt sie. Mittlerweile sind die zudem längst zurück in ihrer Heimat. Es sei
       mit hohen Kosten verbunden, damit die Georgier:innen für eine Aussage
       nach Deutschland kommen.
       
       Deshalb fordert Brugger die Regierung auf, das Gesetz zu ändern: „Es kann
       nicht sein, dass Arbeitgebende in der Landwirtschaft durch diese
       Schutzlücke geradezu eingeladen werden, Saisonarbeiter:innen
       auszubeuten.“
       
       27 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
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