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       # taz.de -- Studiengang Psychotherapie: Höherer Verdienst in der Ausbildung
       
       > Gesundheitsminister Spahn (CDU) reformiert die Psychotherapieausbildung.
       > Der Gesetzentwurf ist im Kabinett abgestimmt.
       
   IMG Bild: Sollen besser bezahlt werden: junge TherapeutInnen in den Ambulanzen
       
       Berlin taz | Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
       wird reformiert. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens
       Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Dadurch
       wird die Ausbildung ab dem Jahr 2020 neu strukturiert.
       
       [1][Bei der Reform geht es hauptsächlich um zwei Punkte]: Erstens sollen
       PsychotherapeutInnen, die während ihrer Ausbildung verpflichtende
       Therapiestunden in einer Klinik oder Institutsambulanz absolvieren,
       finanziell besser gestellt werden. Damit will Spahn eine gesetzliche Lücke
       schließen. Und zweitens werden PsychotherapeutInnen künftig an der Uni
       ausgebildet.
       
       So soll es laut dem Gesetzesentwurf künftig ein fünfjähriges
       Hochschulstudium der Psychotherapie geben mit einem dreijährigen
       Bachelor-Studium und einem anschließenden zweijährigen Masterstudium. Im
       Unterschied zur derzeitigen Regelung sollen die jungen Leute bereits durch
       den Studienabschluss unmittelbar nach einer staatlichen Prüfung eine
       Approbation, also eine Behandlungserlaubnis als PsychotherapeutIn,
       bekommen. Bisher gibt es eine Approbation erst nach einer postgradualen
       therapeutischen Ausbildung. Das Gesundheitsministerium rechnet mit rund
       2.500 Universitätsabschlüssen im Jahr.
       
       ## Nach der Uni die Approbation
       
       Um nach dem Studium die Kassenzulassung als „FachpsychotherapeutIn“ zu
       erlangen, müssen die PsychotherapeutInnen aber auch künftig wie bisher eine
       teure mehrjährige Weiterbildung (bisher hieß das „Ausbildung“) an
       entsprechenden privaten Instituten durchlaufen. Diese Weiterbildung
       schließt die Arbeit an Kliniken und Tätigkeiten etwa an Institutsambulanzen
       mit ein. Die künftige Weiterbildung qualifiziere „in der Arbeit mit
       Patienten deutlich breiter als die heutige Ausbildung“, erklärte Dietrich
       Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
       
       Im Unterschied zu heute sollen die PsychotherapeutInnen während dieser
       Weiterbildung aber nicht mehr wie Praktikanten behandelt, sondern als ja
       bereits approbierte „Psychotherapeuten in Weiterbildung“ (PiW) „im Rahmen
       eines Angestelltenverhältnisses“ entsprechend vergütet werden, heißt es im
       Gesetzentwurf.
       
       ## Zwangslage wurde ausgenutzt
       
       Mit dem neuen Namen – bisher wurden die Auszubildenden Psychotherapeuten in
       Ausbildung (PiA) genannt – soll auch die Vergütung besser werden. Bislang
       erhielten PiAs an den Kliniken zumeist eine praktikumsähnliche oder gar
       keine Vergütung, was in der Vergangenheit für heftige Proteste gesorgt hat,
       zumal die Weiterbildungskosten mit bis zu 25.000 Euro sehr hoch sind. Die
       angehenden PsychotherapeutInnen sind auf die PiA-Stellen in den Kliniken
       angewiesen, weil sie ohne die dort gesammelten Therapiestunden bislang gar
       keine Approbation bekommen. Gerade in Städten wurde diese Zwangslage von
       den Kliniken zum Teil ausgenutzt.
       
       Um für die PsychotherapeutInnen in Weiterbildung künftig für ihre Arbeit
       nicht nur an den Kliniken, sondern auch an den Institutsambulanzen ein
       tarifanaloges Gehalt zu finanzieren, sei „eine finanzielle Förderung der
       ambulanten Weiterbildung nötig“, erklärte die Bundesvorsitzende der
       Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Barbara Lubisch. Die Jungen
       Psychotherapeuten in der DPtV begrüßten in einer Stellungnahme den
       Gesetzesentwurf, forderten für die ambulante Weiterbildung aber „ein
       Finanzierungskonzept, welches unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten
       durch Theoriestunden, Supervision und Selbsterfahrung eine angemessene
       Vergütung der Teilnehmer*innen“ erlaube.
       
       Über Modelle dazu, an denen sich die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen
       sollen, wird derzeit diskutiert. Das Gesetz soll voraussichtlich bis zur
       Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
       
       15 Mar 2019
       
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