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       # taz.de -- Umstrittene Palästinenserparole: „From the River …“ ist verboten
       
       > Innenministerin Faeser sieht in der Palästinenserparole ein „Kennzeichen“
       > verbotener Gruppen. Bayern und Berlin setzen das Verbot bereits um.
       
   IMG Bild: Berlin, 4. November: Demonstration unter dem Motto „Freies Palästina“
       
       Freiburg taz | Bereits Anfang November hat Bundesinnenministerin Nancy
       Faeser (SPD) die Palästinenserparole „From the River to the Sea, Palestine
       will be free“ verboten. Diese sei ein Kennzeichen der verbotenen
       Organisationen Hamas und Samidoun. Sie hat damit eine zentrale Parole der
       palästinensischen Bewegung für strafbar erklärt, ohne das Strafrecht zu
       ändern und ohne den Bundestag oder die anderen Ressorts der Bundesregierung
       zu beteiligen.
       
       Wie aktuell bekannt wurde, wendet nicht nur die [1][Polizei in Berlin],
       sondern auch die Staatsanwaltschaft in München das Verbot bereits an.
       
       Die Parole ist hoch umstritten, weil die Formulierung „From the River to
       the Sea“ den Fluss Jordan und das Mittelmeer meint, also das Gebiet, in dem
       heute der Staat Israel liegt. Viele Beobachter:innen sehen in der
       Parole daher eine Verneinung des Existenzrechts Israels. Ende Oktober hat
       Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) eine Initiative angekündigt, das
       Strafgesetzbuch zu verschärfen. Eine Leugnung des Existenzrechts Israels
       solle künftig strafbar sein, hier gebe es eine Strafbarkeitslücke.
       
       ## In der Regel nicht bestraft
       
       Andere Stimmen, wie Ex-Bundesrichter Thomas Fischer, argumentierten, die
       Parole „From the River …“ sei jedenfalls dann strafbar, wenn sie implizit
       der „Billigung von Straftaten“ dient. Allerdings ist das Problem aktueller
       propalästinensischer Kundgebungen weniger, dass die Hamas-Massaker vom 7.
       Oktober bejubelt werden, [2][sie werden eher verschwiegen]. Die
       Kundgebungen konzentrieren sich ganz auf Israels Angriffe auf den
       Gazastreifen und damit verbundene zivile Opfer. Insofern konnte die Parole
       an sich zuletzt in der Regel nicht bestraft werden.
       
       Dennoch hat die Justizministerkonferenz am Freitag den Vorstoß Posecks nur
       bedingt unterstützt. Der Beschluss lautete: Sollten sich in der Praxis
       tatsächlich Schutzlücken ergeben, werden die Länder und
       Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) „schnellstmöglich gemeinsam mit
       dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken
       erarbeiten.“
       
       Grund für die Zurückhaltung könnte sein, dass Innenministerin Nancy Faeser
       am 2. November [3][im Verbot des Netzwerks Samidoun und im
       Betätigungsverbot für Hamas] jeweils die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer‘
       (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ als deren Kennzeichen verboten hat.
       Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich nun wohl nach Paragraf 20 des
       Vereinsgesetzes und Paragraf 86a Strafgesetzbuch strafbar. Es drohen
       Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
       
       Das Verbot der Parole „From the River …“ wird aber sicher noch vor dem
       Bundesverwaltungsgericht angegriffen. Es könnte rechtswidrig sein, weil die
       seit den 1960ern gebräuchliche Parole möglicherweise gar kein „Kennzeichen“
       der Organisationen Hamas (1987 gegründet) und Samidoun (2012 gegründet)
       ist. Dass die Parole von Faeser als Kennzeichen von Hamas UND Samidoun
       verboten wurde, spricht auch gegen ein Zeichen zur Unterscheidung von
       Organisationen.
       
       13 Nov 2023
       
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