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       # taz.de -- Umstrittener Vertrag über Energiecharta: Wertebasierter Handel, aber richtig
       
       > Deutschlands ECT-Ausstieg reicht nicht aus. Für eine ethische
       > Handelspolitik sollten die Klagerechte von Unternehmen gestutzt werden.
       
   IMG Bild: Was genau meint Wirtschaftsminister Robert Habeck, wenn er die Handelspolitik „neu aufstellen“ will?
       
       Nach Italien, den Niederlanden und Spanien hat nun auch Deutschland
       angekündigt, [1][aus dem umstrittenen Energiecharta-Vertrag (ECT)
       auszusteigen]. Der Vertrag wurde in den 1990er Jahren unterzeichnet, um
       westlichen Unternehmen Investitionsschutz in den ehemaligen Sowjetstaaten
       zu bieten. Heute wird er jedoch überwiegend von europäischen Unternehmen
       genutzt, [2][um europäische Staaten zu verklagen, wenn sie das Klima
       schützen.]
       
       Italien verabschiedete sich als erstes Land 2016 aus dem ECT, doch aufgrund
       einer 20 Jahre währenden Nachhaftung („sunset clause“) klagte das britische
       Ölunternehmen Rockhopper 2017 gegen das Verbot der Öl- und Gasförderung in
       Küstennähe und macht aktuell „entgangene Gewinne“ in der Höhe von 275
       Millionen US-Dollar geltend. Eine ähnliche Nachhaftung droht auch allen
       jetzt Ausstiegswilligen – es sei denn, es gelingt ihnen oder der EU eine
       Neuverhandlung des Vertrags ohne ISDS. ISDS – direkte Klagerechte von
       multinationalen Unternehmen gegen Staaten – sind nicht nur im ECT
       enthalten, sondern laut Unctad – der Konferenz der Vereinten Nationen für
       Handel und Entwicklung – in 95 Prozent der weltweit 2.584 bestehenden
       internationalen Investitionsabkommen. [3][Konzerne können klagen, wenn ihre
       Fabriken beschlagnahmt werden, aber auch wenn sie sich „unfair behandelt“
       fühlen oder „indirekt“ enteignet.]
       
       Das kann alles und jedes sein: Atomausstieg, Umweltschutz, Anhebung von
       Mindestlöhnen, die Förderung der Schwarzen Bevölkerung in Südafrika oder
       die Nichtgewährung von Pharmapatenten. Eine Studie aus Kanada hat gezeigt,
       dass bis 2010 40 Prozent der Investitionsstreitigkeiten gegen demokratische
       Gesetze gerichtet waren. Von den abgeschlossenen Verfahren wurden bisher 37
       Prozent von Staaten und 28,5 Prozent von Unternehmen gewonnen; 19,5 Prozent
       endeten mit einem Vergleich – was bedeutet, dass die Unternehmen in fast 50
       Prozent der Fälle mit ihrer Klage zumindest etwas erreicht haben.
       
       In den günstigsten Fällen erhielten sie Entschädigungen in Milliardenhöhe
       aus Steuermitteln. Die Gesamtzahl der Klagen ist seit Mitte der 1990er
       Jahre auf 1.190 angewachsen. Es ist bedenklich, welche Paralleljustiz hier
       ohne nennenswerte öffentliche Debatte entstanden ist.
       
       ## Option: Globaler Gerichtshof für Menschenrechte
       
       Eine alternative Entwicklung des Völkerrechts wäre, dass zuerst die Rechte
       von Menschen („natürlichen Personen“) abgesichert werden, bevor die Rechte
       von Unternehmen („juristische Personen“) bedient werden. Drei
       Völkerrechtsexperten um den ehemaligen österreichischen
       UN-Sonderbeauftragten Manfred Nowak haben ein Statut für einen globalen
       Gerichtshof für Menschenrechte (Global Court of Human Rights)
       ausgearbeitet. Dieser würde auf der Grundlage von 21 Menschenrechtsabkommen
       arbeiten und Betroffenen ein faires Verfahren ermöglichen und Entschädigung
       zusprechen – nicht nur von Staaten, sondern auch von multinationale
       Unternehmen.
       
       Ein solch überfälliges Element einer Global Governance findet sich jedoch
       nicht auf der Agenda der EU. Stattdessen möchte sie den Konzernen einen
       Multilateralen Investment Court (MIC) bereitstellen, der zwar die
       wichtigsten Verfahrensmängel der gegenwärtigen Investitionsschiedsgerichte
       beseitigen, jedoch nichts an der grundlegenden Schieflage, dass nur
       Konzerne klagen dürfen, aber nicht Menschen, beheben würde. Man stelle sich
       vor, was passieren würde, wenn Menschen vor einem internationalen Gericht
       auf „unfaire Behandlung“ durch multinationale Unternehmen oder „indirekte
       Verletzung“ ihrer Menschenrechte klagen könnten. Diese Analogie zeigt, in
       welche Schieflage das Völkerrecht geraten ist.
       
       Vor diesem Hintergrund ist der Austritt Deutschlands aus dem
       Energiecharta-Vertrag zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch die
       Tatsache, dass die Bundesregierung gleichzeitig bei Ceta, das
       Konzernklagerechte enthält, aufs Gaspedal tritt und Abkommen mit Mexiko,
       Chile und Indien anstrebt, lässt den ECT-Austritt eher als Feigenblatt
       erscheinen. Was genau Wirtschaftsminister Robert Habeck meint, wenn er die
       Handelspolitik „neu aufstellen“ und „wertebasiert“ ausrichten möchte, ist
       nicht erkennbar.
       
       ## Ethischer Welthandel: So könnte es gehen
       
       Hier ist ein Vorschlag für eine substanzielle Neuausrichtung der
       Handelspolitik: Als Alternative zu blindem Freihandel (mehr Handel ist
       immer besser) und Protektionismus (derzeit die einzig diskutierte
       Alternative) könnte ein ethischer Welthandel ein neues Paradigma begründen.
       Handel wird darin zum Mittel, das den eigentlichen Zielen dient:
       Menschenrechte, Klima- und Umweltschutz, sozialer Zusammenhalt,
       Verteilungsgerechtigkeit, Demokratie und Frieden. Einklagbar wären forthin
       die Ziele, nicht mehr die Mittel. Statt das Handels- und Investitionsrecht
       außerhalb der UNO (WTO, bilaterale und multilaterale Abkommen) anzusiedeln,
       könnten die zukünftigen Spielregeln in einer „United Nations Ethical Trade
       Zone“, einer ethisch grundierten Handelszone der UN, verankert werden.
       
       Länder, die sich den Abkommen und Gerichten zum Schutz des Klimas, der
       Artenvielfalt, der Menschen- und Arbeitsrechte oder der kulturellen
       Vielfalt unterwerfen, könnten sich mit ethischen Zöllen vor denen, die
       nicht kooperieren, schützen. Unter dieser Prämisse könnte jedes Land so
       offen oder geschützt sein, wie es will (echter „Freihandel“). Alle Länder
       wären frei, Investitionen zu ihren Gunsten zu regulieren. Ländern mit
       niedrigeren Einkommen sollten strukturelle Vorteile angeboten werden, wie
       die Erlaubnis zur Nutzung geistigen Eigentums. Weiterentwickelt würde auch
       die Global Governance: von einer globalen Fusionskontrolle und einer
       Finanzaufsicht bis hin zum schon erwähnten Gerichtshof für die
       Menschenrechte. Angesichts der drängenden ökologischen und sozialen
       Probleme ist es an der Zeit, die Ansage, die Handelspolitik „wertebasiert
       neu aufzustellen“, mit Leben zu füllen.
       
       27 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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