URI: 
       # taz.de -- Update-Pflicht und schnellere Kündigung: Bundestag stärkt Verbraucherrechte
       
       > Kurz vor der Sommerpause verabschiedet das Parlament neue Regeln für
       > Firmen und Verbraucher:innen. Nicht alle sind damit zufrieden.
       
   IMG Bild: Plakat einer Fitnesstudiokette in Köln: Vertragslaufzeiten sollen künftig begrenzt werden
       
       Berlin taz | Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag zwei Gesetze
       verabschiedet, die die Rechte von Verbraucher:innen stärken sollen.
       Dabei geht es zum einen um eine [1][Update-Pflicht] für IT-Geräte wie
       Smartphones, Notebooks oder vernetzte Alltagsgeräte. Die Händler müssen
       demnach künftig dafür sorgen, dass die Kund:innen mit Updates versorgt
       werden – wie lange, das ist allerdings nicht in dem [2][Gesetz], das eine
       EU-Richtlinie umsetzt, geregelt. So heißt es lediglich: „Die
       Update-Verpflichtung besteht so lange, wie es der Verbrauchererwartung
       entspricht.“ Dieser Punkt wird also voraussichtlich vor Gericht entschieden
       werden.
       
       [3][Die zweite Neuregelung betrifft die Laufzeit von Verträgen]. In vielen
       Bereichen wie Internet und Mobilfunk, aber auch bei Fitnessstudios sind
       Laufzeiten von zwei Jahren mit einer Verlängerung um ein Jahr keine
       Seltenheit. Künftig darf die Erstlaufzeit eines Vertrags weiterhin zwei
       Jahre betragen – danach muss er aber monatlich kündbar sein. Außerdem ist
       ein sogenannter Kündigungsbutton vorgesehen. Verbraucher:innen sollen
       damit auf der Webseite des Vertragspartners nicht mehr lange nach
       Kontaktdaten für eine Kündigungsmöglichkeit suchen müssen.
       
       Verbraucherschützer:innen begrüßten die Neuregelungen. „Was jetzt
       verabschiedet wurde, ist schon ganz gut“, sagt Dietlinde Bleh, Referentin
       für Vertragsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es gebe
       jedoch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So wäre es aus
       Verbrauchersicht nötig, schon die erste Laufzeit eines Vertrags auf 12
       Monate zu begrenzen. Außerdem sollte es bei auf längere Zeit
       abgeschlossenen Verträgen – wie etwa bei einem Internet-Vertrag – auch dann
       ein 14tägiges Widerrufsrecht geben, wenn der Abschluss im Laden erfolgt und
       nicht online.
       
       Für den Punkt Update-Pflicht kritisiert Bleh, dass der Anspruch der
       Kund:innen lediglich gegenüber dem Händler besteht: „Wir brauchen
       zusätzlich einen Anspruch gegenüber dem Hersteller.“ Schließlich sei
       letztlich er es, der die Updates bereitstellen müsse.
       
       ## „Auch in Zukunft unflexible und teure Langzeitverträge“
       
       Das Gesetz für faire Verbraucherverträge nennt Tabea Rößner,
       verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, „halbherzig“. „Die
       Verbraucher:innen müssen sich auch in Zukunft mit unflexiblen und
       teuren Langzeitverträgen rumärgern.“ Was fehle, sei eine generelle Pflicht
       zur späteren schriftlichen Bestätigung – diese sei im Gesetz beschränkt auf
       Strom- und Gasverträge. „Dabei liegt es auf der Hand, dass damit das
       Problem nur auf andere Bereiche verschoben wird“, so Rößner.
       
       Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hält die neuen Regeln dagegen
       für zu weitreichend. Der Staat greife damit „tief in die Vertragsfreiheit
       ein“. Der „Wesenskern eines Abonnements“ entfalle damit, was für die
       Unternehmen einen Verlust der Investitionsspielräume bedeute.
       
       Der Verbraucheranwalt Christian Solmecke erwartet, dass „durch das Gesetz
       nun auch ein größerer Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern entstehen
       wird, da Kunden schneller aus ihren Verträgen herauskommen und zur
       Konkurrenz wechseln können“.
       
       ## Bessere Chancen für eine Reklamation
       
       Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher außerdem im Fall eines
       beschädigten Produkts. Bislang galt: Tritt ein Defekt innerhalb der ersten
       sechs Monate auf, ist davon auszugehen, dass das Problem schon beim Kauf
       bestand.
       
       Nach diesem Zeitraum muss der:die Kund:in beweisen, dass der Mangel
       bereits bestand – was praktisch kaum möglich ist. Künftig soll dieser
       Zeitraum auf 12 Monate ausgedehnt werden. Tritt also ein Defekt nach 6 bis
       12 Monaten auf, haben Kund:innen künftig bessere Chancen, mit ihrer
       Reklamation Erfolg zu haben.
       
       25 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Update-Pflicht-fuer-Geraete-mit-Software/!5722586
   DIR [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-digitale-elemente-846944
   DIR [3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-verbrauchervertraege-846980
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
   DIR Verbraucherschutz
   DIR Digitalisierung
   DIR Kündigung
   DIR Verbraucherschutz
   DIR Verbraucherschutz
   DIR Elektronik
   DIR Schwerpunkt Klimawandel
   DIR Geht's noch?
   DIR Verbraucherschutz
   DIR Internet der Dinge
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kündigung von Verträgen erschwert: Da ist kein Button!
       
       Verbraucher sollen Verträge einfach kündigen können. Nur knapp die
       Hälfte der Anbieter macht da mit. Eine gute Nachricht gibt es trotzdem.
       
   DIR Verbraucherschutz im Netz: Online kündigen schwer gemacht
       
       Seit einem halben Jahr müssen etwa Mobilfunk- und Streaminganbieter eine
       Kündigung per Klick anbieten. Doch längst nicht alle halten sich daran.
       
   DIR EU-Pläne zu Elektronikgeräten: Ein Anschluss für alle
       
       Smartphones, Tablets und weitere Geräte sollen künftig eine einheitliche
       Ladebuchse haben. Das plant die EU-Kommission – trotz Widerstands.
       
   DIR Verbraucherzentrale rügt Wahlprogramme: Lücken beim Reiseschutz
       
       Verbraucherschützer begrüßen Pläne der Parteien zur privaten
       Altersvorsorge. Lücken sehen sie dagegen bei den Rechten Reisender und dem
       Klimaschutz.
       
   DIR Smartphones bleiben Ökomonster: Reparierbarkeit? Zero Points
       
       Mehrere Mobilfunkprovider wollen ab kommender Woche Smartphones mit einem
       Nachhaltigkeits-Label bewerten. Das klingt besser als es ist.
       
   DIR Update-Pflicht für Geräte mit Software: Teurer, aber langlebiger
       
       Eine Updatepflicht für elektronische Geräte ist sinnvoll. Nachhaltig wird
       es aber erst, wenn die Aktualisierungszyklen möglichst lange laufen.
       
   DIR Update-Pflicht für Elektrogeräte: Jungbrunnen für's Daddelgerät
       
       Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Smartphones und andere vernetzte Geräte
       Updates bekommen müssen. Doch zentrale Fragen bleiben offen.