# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutzgesetz nicht ausreichend
> Das Bundesverfassungsgericht gibt den Beschwerden mehrerer
> Kläger:innen Recht. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die
> Emissionsminderung.
IMG Bild: Bis ein Null-Emissions-Ziel erreicht ist, ist es noch ein weiter Weg
Karlsruhe dpa | Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des
Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten
den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die
Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu
regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil
erfolgreich.
Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden [1][seien durch die
Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt], erklärten die
Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten
unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich
unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit
immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen
künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit
potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens
mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von
drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur
Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber
Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.
Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung
zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten.
Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche
wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie
in welchem Jahr ausstoßen dürfen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen
Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu
gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser
Klimaabkommen – das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet – soll der
Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und
möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels
so gering wie möglich zu halten.
Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.
29 Apr 2021
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