# taz.de -- Urteil gegen Sigi Maurer aufgehoben: Erster kleiner Sieg
> Ein Gericht hebt das Urteil gegen die Ex-Politikerin Sigi Maurer auf. Ihr
> wurde üble Nachrede vorgeworfen, weil sie sich gegen Belästigung wehrte.
IMG Bild: Weiterkämpfen hat sich für die frühere Abgeordnete in Österreichs Nationalrat Sigi Maurer gelohnt
Berlin taz | Ihren ersten kleinen Sieg kommentiert Sigi Maurer mit einem
„Juchuuu!“ [1][bei Twitter]. „Zurück auf Start“, schrieb sie, und „ich bin
zuversichtlich dass ich diesmal gewinne.“ Das Oberlandesgericht in Wien gab
der ehemaligen Abgeordneten der österreichischen Grünen am Dienstag allen
Grund zum Optimismus: Die Richter hoben ein Urteil des Landesgerichts für
Strafsachen auf, das Maurer im Herbst wegen übler Nachrede zu einer
Geldstrafe verurteilt hatte.
Im Mai 2018 hatte Maurer im Internet obszöne Textnachrichten bekommen.
„Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf
meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen“, hieß es da unter
anderem. Verschickt wurden die Nachrichten vom Facebook-Account eines
Bierladenbetreibers. Maurer veröffentlichte die Nachrichten, sowie den
Namen und die Ladenanschrift des mutmaßlichen Absenders.
Der Mann verklagte Maurer wegen übler Nachrede und behauptete vor Gericht,
er habe die Nachrichten nicht geschrieben und wisse nicht, wer sie
verschickt habe. Die Richter folgten seiner Argumentation und
[2][verurteilten Maurer tatsächlich wegen übler Nachrede] zu einer
Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro sowie zu einer Zahlung von 4.000 Euro an
den Kläger. Zwar zeigten sich die Richter schon damals nicht überzeugt von
der Aussage des Klägers, argumentierten aber, dass Maurer nicht eindeutig
habe beweisen können, dass die Nachrichten tatsächlich von ihm stammten.
Das Urteil hatte für viel Kritik gesorgt. Denn der Kampf gegen
Hassnachrichten im Netz ist für Opfer oft schwer genug. Wenn die Opfer nun
auch noch nachweisen müssen, dass hinter einem Profil in den sozialen
Medien tatsächlich die Person steht, die das Profil angibt zu sein,
schwinden die Aussichten auf Erfolg fast gänzlich.
Genau an diesem Punkt setzten die Richter des Oberlandesgerichts Wien nun
an: Immerhin seien die Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account
des Ladenbesitzers versendet wurden. Bei der Beurteilung des
Wahrheitsbeweises sei demnach „eine gewisse Lebensnähe zu beachten“.
Will heißen: Es ist ziemlich schwer vorstellbar, dass ein anderer als der
Ladenbetreiber seinen Computer und Facebook-Account genutzt habe, um die
Nachrichten zu verschicken. Der Prozess muss jetzt mit einem neuen Richter
wiederholt werden. Wann genau, steht noch nicht fest.
12 Mar 2019
## LINKS
DIR [1] https://twitter.com/sigi_maurer/status/1105417080663408640
DIR [2] /Der-Fall-Sigi-Maurer-in-Oesterreich/!5538486
## AUTOREN
DIR Anne Fromm
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