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       # taz.de -- Urteil zum Dividendenstripping: Knast wegen Cum-Ex
       
       > Haftstrafe wegen Steuerbetrug: Experten sagen nach dem Urteil gegen
       > deutschen Ex-Banker, dass „Rechtsgeschichte“ geschrieben worden sei.
       
   IMG Bild: Haftstrafe für den einstigen Generalbevollmächtigten der Bank M.M. Warburg
       
       Berlin taz Für Gerhard Schick ist es ein „wichtiger Meilenstein im
       [1][Cum-Ex-Skandal]“. Der Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende wertet
       das Urteil des Bonner Landgerichts gegen den einstigen
       Generalbevollmächtigten der Privatbank M.M. Warburg aus Hamburg als ersten
       Schritt, um jahrelange Versäumnisse wiedergutzumachen. Linken-Finanzexperte
       Fabio De Masi sagte, es sei Rechtsgeschichte geschrieben worden.
       
       Das Landgericht Bonn hatte Christian S. am Dienstagabend wegen besonders
       schwerer Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis
       verurteilt. Es ist das erste Urteil im [2][Cum-Ex-Skandal] mit Haftstrafe
       und das erste gegen einen deutschen Ex-Banker. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig, möglicherweise wird Revision eingelegt.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung
       Freispruch. S. galt als rechte Hand des Warburg-Chefs und Miteigners
       Christian Olearius. Die Bank betont, sich stets an Recht und Gesetz
       gehalten zu haben.
       
       Finanzminister Olaf Scholz (SPD) musste sich vor einem
       Untersuchungsausschuss in Hamburg verantworten, der klären sollte, ob er in
       seiner Zeit als Erster Bürgermeister zugunsten von Warburg eingegriffen
       hatte. [3][Die Hamburger Finanzbehörde hatte Steuernachforderungen in Höhe
       von 47 Millionen Euro verjähren lassen].
       
       ## Weitere Verfahren anhängig
       
       Bei den Geschäften schoben Banken, Investoren und Fonds Aktien mit (cum)
       und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Ausschüttungsstichtag hin und
       her. Ziel war, sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer doppelt
       oder gar mehrfach erstatten zu lassen. Der Schaden für den Fiskus wird auf
       viele Milliarden geschätzt. Die Bundesregierung untersagte die Praxis erst
       2012.
       
       Bereits 2020 hatte das Bonner Landgericht zwei britische Aktienhändler zu
       Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten umfangreich ausgesagt. Drei
       weitere Verfahren sind in Bonn noch anhängig. Warburg hatte 2020 insgesamt
       155 Millionen Euro an den Fiskus überwiesen – zu viel erstattete Steuern.
       Die Bank klagt nun sowohl gegen Initiatoren und Nutznießer der
       Cum-Ex-Geschäfte als auch gegen die Steuerbescheide, die die Rückzahlung
       bedingten.
       
       2 Jun 2021
       
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   DIR Björn Hartmann
       
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