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       # taz.de -- Urteil zum Informationsanspruch: Schufa kann die Auskunft verweigern
       
       > Wie die Daten für die Kreditwürdigkeit zustandekommen, darf geheim
       > bleiben. Die Schufa muss nur über bestimmte gespeicherte Daten Auskunft
       > geben.
       
   IMG Bild: Darf ihr Geheimnis für sich behalten: die Schufa.
       
       KARLSRUHE taz | Verbraucher haben keinen umfassenden Auskunftsanspruch
       gegenüber der Schufa. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte an diesem Dienstag
       die Klage einer Frau aus Hessen ab, die nach schlechten Erfahrungen mit der
       Schufa dieser genau auf die Finger schauen wollte.
       
       Die Angestellte Sonja Hissenich kaufte sich im Oktober 2011 einen Mini
       Cooper für knapp 25 000 Euro. Diesen wollte sie mit einem Kredit
       finanzieren. Doch zu ihrer eigenen Überraschung lehnte ihre Bank, eine
       Volksbank, den Kredit ab. Als auch andere Banken ablehnten, unter anderem
       die BMW-Finance-Bank des Autohändlers, gab dieser ihr einen Tipp: Die
       Schufa habe sie schlecht eingestuft.
       
       Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine
       Wirtschaftsauskunftei, die nach eigenen Angaben Informationen über 66,2
       Millionen Personen, darunter drei Viertel aller Deutschen, gesammelt hat.
       Insbesondere Informationen über Kredite und Zahlungsschwierigkeiten
       interessieren die Schufa. Jahrlich gibt sie 106 Millionen Auskünfte an
       Firmenkunden, die wissen wollen, ob man mit einem Kunden sichere Geschäfte
       machen kann.
       
       Sonja Hissenich war über die negative Schufa-Auskunft entrüstet. „Ich
       fühlte mich richtig abgewertet.“ Zwar stellte sich bald heraus, dass sie
       das Opfer einer Namensverwechslung der Schufa gewesen war. Und nachdem das
       Malheur aufgeklärt war, bekam sie auch einen Kredit für ihren Mini Cooper.
       
       ## Scoring-Wert
       
       Doch nachdem sie die Macht der Schufa am eigenen Leib erfahren hatte,
       wollte Hissenich mehr wissen. Sie stellte einen Auskunftsantrag bei der
       Schufa, die zunächst mitteilte, dass sie keine Informationen über die
       richtige Sonja Hissenich habe, in weiteren Auskünften wurden dann ihre
       Kreditanfragen und die Kreditvergabe dokumentiert. So erfuhr sie auch, dass
       die Schufa ihr nun einen Scoring-Wert von rund 89,2 Prozent gegenüber
       Banken zubilligte. Das soll bedeuten, dass sie mit 89,2-prozentiger
       Wahrscheinlichkeit einen Kredit zurückzahlen wird.
       
       Hissenich wollte nun wissen, wie dieser Scoring-Wert zustandekommt, doch
       die Schufa berief sich auf ihr Geschäftsgeheimnis. Auch die Gerichte halfen
       ihr nicht weiter. Sie scheiterte sowohl beim Amts- als auch beim
       Landgericht in Gießen. Doch die Hessin ließ nicht locker und legte Revision
       zum BGH ein.
       
       In der Karlsruher Verhandlung bat der Schufa-Anwalt Matthias Siegmann um
       Verständnis: „So ein Scoring-Wert ist keine Bewertung Ihrer Person, Frau
       Hissenich, sondern nur eine Wahrscheinlichkeitsprognose.“ Der Wert werde
       durch das Verhalten von Vergleichsgruppen mit ähnlichem Kreditverhalten
       gebildet. Wenn man über eine Person keine Informationen habe, wie über
       Sonja Hissenich, dann nehme man das Kreditverhalten derjenigen zum
       Vergleich, über die man auch keine Informationen habe.
       
       Nach Ansicht des BGH hat der Bürger gegenüber der Schufa zwar einen
       Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 34 Absatz 4). Dieser
       beschränke sich aber auf die für ihn errechneten persönlichen Scoring-Werte
       sowie die persönlichen Daten, die der Berechnung zugrunde lagen. Die Schufa
       müsse aber nicht über die Gewichtung einzelner Daten und die Bildung der
       Vergleichgruppen Auskunft geben. Es genüge, wenn der Bürger erkenne, welche
       „Lebenssachverhalte“ in die Bewertung eingeflossen sind. Das
       Geschäftsgeheimnis der Auskunfteien, insbesondere die Scoreformel, müsse
       geschützt werden. Das sei auch die Intention des Gesetzgebers gewesen, so
       die BGH-Richter.
       
       Die Schufa-Anwälte versicherten in Karlsruhe, dass der Wohnort nicht in die
       Berechnung des Scoring-Werts einfließe – obwohl dies gesetzlich erlaubt
       wäre und die Schufa in Merkblättern die gelegentliche Verwendung von
       kreditrelevanten Daten „aus der direkten Umgebung der Anschrift“ sogar
       einräumt. (Az.: VI ZR 156/13)
       
       28 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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   DIR Urteil
   DIR Schufa
       
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   DIR Kommentar Schufa: Legt den Score offen!
       
       Verbraucher haben keinen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber der
       Schufa, meint der BGH. Das ist fast so schlecht wie das Scoring selbst.