# taz.de -- Urteil zur VG-Wort-Ausschüttung: Nichts für die Verlage
> Alles für die Autoren. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
> haben Verlage keinen Anspruch auf die Hälfte der VG-Wort-Einnahmen.
IMG Bild: Wer einen Kopierer kauft, zahlt darauf Abgaben, die an die VG Wort fließen, die das Geld wiederum an Autoren und Verlage ausschüttet. Zumindest war das bisher so
Freiburg taz | Die VG Wort darf den Verlagen nicht pauschal 30 bis 50
Prozent ihrer Einnahmen auszahlen. Hierfür gebe es keine gesetzliche
Grundlage, entschied auf Klage des Autors Martin Vogel jetzt der
Bundesgerichtshof (BGH).
Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort wird von Autoren und Verlagen
getragen. Sie macht Urheberrechte dort geltend, wo der einzelne Buchautor
oder Journalist überfordert wäre – zum Beispiel gegenüber Bibliotheken und
den Erstellern von Pressespiegeln. Auch kassiert sie Abgaben, die die
Hersteller von Kopierern und Druckern zahlen müssen, weil mit ihren Geräten
Privatkopien von geschützten Werken angefertigt werden. Verlage bekommen 30
bis 50 Prozent der eingenommenen Gelder. Rund 30 Millionen Euro erhalten
sie pro Jahr.
Der Münchner Autor Martin Vogel hält die Beteiligung der Verlage jedoch für
rechtswidrig und klagt seit 2011 dagegen. Da er selbst Fachbücher schreibt,
konnte er die Klage im eigenen Namen durch die Instanzen treiben. Er gewann
bisher alle Verfahren in dieser Sache, jetzt auch in letzter Instanz beim
Bundesgerichtshof. Der BGH stellte darauf ab, dass das Urheberrecht
grundsätzlich nur den Autoren und nicht den Verlagen zusteht. Insofern
haben grundsätzlich auch nur die Autoren Ansprüche gegen die VG Wort und
nicht die Verlage. Ob die Autoren per Vertrag Rechte auf die Verlage
übertragen können, hat der BGH offengelassen. Er wies vor allem die
pauschale Beteiligung der Verleger in Höhe von bis zu 50 Prozent zurück.
Eine solche pauschale Beteiligung sei nicht zu rechtfertigen.
Für die Verlage könnte das Urteil bitter werden. Seit November hat die VG
Wort ihren Anteil mit Blick auf den Rechtsstreit nicht mehr ausgezahlt.
Zudem hat sie sich für die Jahre ab 2012 eine Rückforderung vorbehalten.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hält das BGH-Urteil für
„kulturpolitisch höchst problematisch“. Den Verlagen drohten Rückzahlungen
in dreistelliger Millionenhöhe, pro Verlag gehe es um Summen zwischen 20
und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns. Wegen der
ausbleibenden VG-Wort-Zahlungen drohe die Insolvenz vieler kleiner und
mittlerer Verlage.
## Können Rechte an Verlage abgetreten werden?
Die Autoren müssen nun darauf achten, ob sie den ihnen zustehenden Anteil
der Gelder von der Verwertungsgesellschaft automatisch ausgezahlt bekommen
oder ob sie dies beantragen müssen. Die VG Wort konnte hierzu kurzfristig
noch keine Angaben machen.
Kann eine weitgehende vertragliche Übertragung der Autorenrechte an die
Verlage das Problem lösen? Martin Vogel hält eine solche Übertragung
rechtlich nicht für möglich. „Das wären unfaire und damit unzulässige
Allgemeine Geschäftsbedingungen.“ Auch aus europarechtlichen Gründen wäre
eine solche Abtretung nach Vogels Auffassung unzulässig, obwohl sie im
deutschen Urheberrechtsgesetz vorgesehen ist.
## Verlage setzen auf Politik
Auch die Verlage fordern nach dem Urteil, dass die Politik den BGH-Spruch
korrigieren müsse, etwa durch ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage. Das
Bundesjustizministerium geht allerdings davon aus, dass eine „rechtssichere
Lösung“ nur auf europäischer Ebene möglich ist.
Gemeinsam mit der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Monika Grütters
(CDU), hat Justizminister Heiko Maas (SPD) im Februar die EU-Kommission
aufgefordert, bei der Neuregelung des EU-Urheberrechts eine Öffnungsklausel
zu schaffen. Damit soll das deutsche Modell einer Verlagsbeteiligung an den
Einnahmen der Verwertungsgesellschaft gerettet werden. Die EU-Kommission
hat allerdings noch nicht geantwortet.
21 Apr 2016
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DIR Christian Rath
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