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       # taz.de -- Urteil zur VG-Wort-Ausschüttung: Nichts für die Verlage
       
       > Alles für die Autoren. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
       > haben Verlage keinen Anspruch auf die Hälfte der VG-Wort-Einnahmen.
       
   IMG Bild: Wer einen Kopierer kauft, zahlt darauf Abgaben, die an die VG Wort fließen, die das Geld wiederum an Autoren und Verlage ausschüttet. Zumindest war das bisher so
       
       Freiburg taz | Die VG Wort darf den Verlagen nicht pauschal 30 bis 50
       Prozent ihrer Einnahmen auszahlen. Hierfür gebe es keine gesetzliche
       Grundlage, entschied auf Klage des Autors Martin Vogel jetzt der
       Bundesgerichtshof (BGH).
       
       Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort wird von Autoren und Verlagen
       getragen. Sie macht Urheberrechte dort geltend, wo der einzelne Buchautor
       oder Journalist überfordert wäre – zum Beispiel gegenüber Bibliotheken und
       den Erstellern von Pressespiegeln. Auch kassiert sie Abgaben, die die
       Hersteller von Kopierern und Druckern zahlen müssen, weil mit ihren Geräten
       Privatkopien von geschützten Werken angefertigt werden. Verlage bekommen 30
       bis 50 Prozent der eingenommenen Gelder. Rund 30 Millionen Euro erhalten
       sie pro Jahr.
       
       Der Münchner Autor Martin Vogel hält die Beteiligung der Verlage jedoch für
       rechtswidrig und klagt seit 2011 dagegen. Da er selbst Fachbücher schreibt,
       konnte er die Klage im eigenen Namen durch die Instanzen treiben. Er gewann
       bisher alle Verfahren in dieser Sache, jetzt auch in letzter Instanz beim
       Bundesgerichtshof. Der BGH stellte darauf ab, dass das Urheberrecht
       grundsätzlich nur den Autoren und nicht den Verlagen zusteht. Insofern
       haben grundsätzlich auch nur die Autoren Ansprüche gegen die VG Wort und
       nicht die Verlage. Ob die Autoren per Vertrag Rechte auf die Verlage
       übertragen können, hat der BGH offengelassen. Er wies vor allem die
       pauschale Beteiligung der Verleger in Höhe von bis zu 50 Prozent zurück.
       Eine solche pauschale Beteiligung sei nicht zu rechtfertigen.
       
       Für die Verlage könnte das Urteil bitter werden. Seit November hat die VG
       Wort ihren Anteil mit Blick auf den Rechtsstreit nicht mehr ausgezahlt.
       Zudem hat sie sich für die Jahre ab 2012 eine Rückforderung vorbehalten.
       Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hält das BGH-Urteil für
       „kulturpolitisch höchst problematisch“. Den Verlagen drohten Rückzahlungen
       in dreistelliger Millionenhöhe, pro Verlag gehe es um Summen zwischen 20
       und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns. Wegen der
       ausbleibenden VG-Wort-Zahlungen drohe die Insolvenz vieler kleiner und
       mittlerer Verlage.
       
       ## Können Rechte an Verlage abgetreten werden?
       
       Die Autoren müssen nun darauf achten, ob sie den ihnen zustehenden Anteil
       der Gelder von der Verwertungsgesellschaft automatisch ausgezahlt bekommen
       oder ob sie dies beantragen müssen. Die VG Wort konnte hierzu kurzfristig
       noch keine Angaben machen.
       
       Kann eine weitgehende vertragliche Übertragung der Autorenrechte an die
       Verlage das Problem lösen? Martin Vogel hält eine solche Übertragung
       rechtlich nicht für möglich. „Das wären unfaire und damit unzulässige
       Allgemeine Geschäftsbedingungen.“ Auch aus europarechtlichen Gründen wäre
       eine solche Abtretung nach Vogels Auffassung unzulässig, obwohl sie im
       deutschen Urheberrechtsgesetz vorgesehen ist.
       
       ## Verlage setzen auf Politik
       
       Auch die Verlage fordern nach dem Urteil, dass die Politik den BGH-Spruch
       korrigieren müsse, etwa durch ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage. Das
       Bundesjustizministerium geht allerdings davon aus, dass eine „rechtssichere
       Lösung“ nur auf europäischer Ebene möglich ist.
       
       Gemeinsam mit der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Monika Grütters
       (CDU), hat Justizminister Heiko Maas (SPD) im Februar die EU-Kommission
       aufgefordert, bei der Neuregelung des EU-Urheberrechts eine Öffnungsklausel
       zu schaffen. Damit soll das deutsche Modell einer Verlagsbeteiligung an den
       Einnahmen der Verwertungsgesellschaft gerettet werden. Die EU-Kommission
       hat allerdings noch nicht geantwortet.
       
       21 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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       aber gar nicht so einfach.