# taz.de -- Verfahren gegen „Revolution Chemnitz“: Haftstrafen im Terror-Prozess
> Weil sie Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren, sind acht
> Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren die „Revolution
> Chemnitz“.
IMG Bild: Einem Angeklagten werden beim Prozessbeginn im September 2019 die Handschellen entfernt
Dresden epd | Die acht Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe
[1][„Revolution Chemnitz“] sind zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und
drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das
Oberlandesgericht Dresden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die
Männer zwischen 22 und 32 Jahren einer terroristischen Vereinigung als
Mitglied angehört hatten. Rädelsführer Christian K. wurde zu fünf Jahren
und sechs Monaten Freiheitsentzug wegen Gründung und Mitgliedschaft einer
terroristischen Vereinigung verurteilt.
Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den
Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen
drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.
Fünf der Angeklagten mussten sich auch wegen schwerem Landfriedensbruch
verantworten. Einer von ihnen soll eine schwere Körperverletzung begangen
haben, diese konnte aber keiner der Personen eindeutig zugeordnet werden.
Der Prozess war trotz Corona-Krise fortgesetzt und zum Abschluss gebracht
worden, da er bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu
aufgerollt werden müssen. Das Verfahren hatte am 30. September 2019
begonnen.
24 Mar 2020
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