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       # taz.de -- Verfassungsschutz stuft Partei ein: AfD ist Verdachtsfall
       
       > Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein.
       > Damit kann er nun auch Spitzel in der Partei einsetzen.
       
   IMG Bild: Bezeichnete die AfD als „gärigen Haufen“: Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland
       
       BERLIN taz | Eigentlich war der Schritt schon [1][zu Jahresbeginn geplant],
       nun vollzieht ihn der Verfassungsschutz. Das Bundesamt stufte nach
       taz-Informationen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Der
       Geheimdienst sieht „gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche
       Bestrebungen“ in der Partei – und kann nun auch nachrichtendienstliche
       Mittel wie V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung gegen die AfD
       einsetzen.
       
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte sich zu der Einstufung nicht.
       „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht
       äußert sich das Bundesamt in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte
       eine Sprecherin. Die Einstufung soll aber bereits Ende Februar erfolgt
       sein. Zuvor hatten ARD und Spiegel darüber berichtet.
       
       AfD-Parteivize Stephan Brandner kritisierte den Verfassungsschutz scharf.
       „Das Bundesamt hat entgegen klarer Zusagen nun unfair und rechtswidrig
       etwas durchgestochen“, sagte er der taz. Die Partei hatte zuvor schon dem
       Geheimdienst vorgeworfen, sich politisch vor den Landtags- und
       Bundestagswahlen instrumentalisieren zu lassen. Das jetztige Vorgehen
       unterstreiche dies, so Brandner.
       
       Die AfD hatte zuletzt noch versucht, eine Einstufung als Verdachtsfall
       juristisch zu verhindern. Bereits im Januar, als [2][Medienberichte] über
       den nahenden Schritt erschienen, klagte die Partei vor dem
       Verwaltungsgericht Köln dagegen: Weder dürfe das Bundesamt eine Einstufung
       vornehmen noch diese öffentlich kundtun. Die Partei sah darin eine
       Verletzung der Parteiengleichheit.
       
       ## Schon 2019 als Prüffall eingestuft
       
       Das Bundesamt sagte dem Gericht darauf zu, eine öffentliche Verkündung der
       Einstufung zu unterlassen, solange das Gerichtsverfahren läuft. Auch würden
       bis dahin keine Mandatsträger direkt überwacht. Dem Verwaltungsgericht
       genügte dies, eine weitergehende [3][Zwischenregelung lehnte es ab].
       
       Intern aber schuf der Verfassungsschutz nun Tatsachen. Bereits vor zwei
       Jahren hatte das Bundesamt die AfD als Prüffall eingestuft. Den
       rechtsextremen „Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie die
       AfD-Jugend stufte der Geheimdienst damals bereits als Verdachtsfall ein,
       eine Stufe höher. Im März 2020 erklärte der Verfassungsschutz den „Flügel“
       dann sogar zum vollen Beobachtungsobjekt, als „erwiesen extremistische
       Bestrebung“. Der löste sich daraufhin offiziell auf. Auch schloss die
       Partei Anführer Kalbitz aus formellen Gründen aus.
       
       Der Verfassungsschutz hält die Rechtsextremen aber in der Gesamtpartei
       weiter für prägend. Sichtbar wurde dies zuletzt in Sachsen. Dort hat sich
       bei der Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl der „Flügel“
       vollumfänglich durchgesetzt. Gleich hinter AfD-Chef Tino Chrupalla landete
       Jens Maier auf der Landesliste, der sagte, Andreas Kalbitz gehöre für ihn
       immer noch zur Partei. Und: „Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist
       diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.“ Es folgen Siegbert
       Droese, der Identitäre und Legida mag, und Karsten Hilse, Sympathisant der
       Querdenker.
       
       Der Brandenburger [4][Verfassungsschutzchef Jörg Müller] hatte der taz
       bereits vor Monaten gesagt, die Auflösung des „Flügels“ sei eine
       Scheinauflösung. Alle Protagonisten seien weiter in der Partei und sehr
       dominant. „Das ist wie Aspirin: Erst lag die Tablette neben dem Glas, jetzt
       löst sie sich im Glas auf. Und der Wirkstoff wirkt natürlich weiter.“
       
       3 Mar 2021
       
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