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       # taz.de -- Vermieter*innen drohen Nachzahlungen: Steuerfahnder knacken Airbnb
       
       > Das Vermittlungsportal Airbnb muss Finanzämtern Daten über private
       > Vermieter herausgeben. Ein irisches Gericht hat den Steuerfahndern recht
       > gegeben.
       
   IMG Bild: jetzt kommt der Fiskus: Airbnb-Vermieter:innen müssen Steuern nachzahlen
       
       Berlin taz | Privaten Airbnb-Vermieter:innen, die ihre Einkünfte nicht
       bei den Finanzämtern angegeben haben, drohen Nachzahlungen:
       Steuerfahnder:innen in Hamburg und den Finanzbehörden der Länder haben
       erfolgreich [1][gegen die Vermittlungsplattform Airbnb] auf Herausgabe von
       Daten geklagt. In einem mehrjährigen internationalen Verfahren haben sie
       [2][letztinstanzlich vor einem irischen Gericht erstritten], dass die dort
       aus Steuergründen ansässige Plattform die Daten von privaten
       Vermieter:innen herausgeben muss. Das Verfahren habe sich auch deshalb so
       hingezogen, weil es immer wieder Rückfragen des Unternehmens und der
       zuständigen ausländischen Behörden gegeben hätte.
       
       Das Urteil ist ein Schlag gegen die Ferienwohnisierung der
       Innenstadtbezirke. Viele teilweise hauptberufliche Airbnb-Hosts machen vor
       allem in wohnraumknappen Vierteln Geld mit kurzzeitiger Zimmer- und
       Wohnungsvermietung – häufig an der Steuer vorbei, wie Finanzämter vermuten.
       Die Steuerfahndung aus Hamburg wertet die erstrittenen Airbnb-Daten nun aus
       und gibt sie an die jeweiligen Landesfinanzbehörden weiter. Laut dem
       Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) handelt es sich bundesweit um
       das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit
       Vermietungsumsätzen über Internetplattformen.
       
       Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte der taz: „Die
       erstrittene Datenherausgabe ist ein großer Erfolg.“ Die Finanzbehörde in
       Hamburg und das Bundesfinanzministerium mit Unterstützung der Länder hätten
       lange darauf hingewirkt. Auch Berlin habe das Anliegen unterstützt. Die
       Auswertung werde zeigen, inwiefern auch Berliner Fälle betroffen sein
       werden.
       
       Noch im September sollen betroffene Länder laut Kollatz über entsprechende
       Fälle informiert werden: „Unsere Steuerbehörden sind auf mögliche
       unverzügliche Prüfungen vorbereitet.“ Auch wolle man nach dem Urteil
       weitere Daten anfordern: „Wir werden ein weiteres Auskunftsersuchen für die
       Jahre 2017 bis 2019 stellen.“ Schätzen könne man die Höhe der zu
       erwartenden Nachzahlungen laut Finanzverwaltung derzeit allerdings seriös
       nicht.
       
       ## Anbieter brauchen eine Registriernummer
       
       Bis zu zehn Jahre rückwirkend können Finanzämter Steuern einfordern, falls
       Airbnb-Vermieter:innen ihre Einnahmen verschwiegen haben. Zu versteuern
       sind Einnahmen, wenn sie 520 Euro jährlich übersteigen und das
       [3][Gesamteinkommen über dem Freibetrag] liegt (für Alleinstehende 9.408
       Euro).
       
       Berlin hat versucht, die Vermietung von Ferienwohnungen mit dem
       [4][Zweckentfremdungsverbot von 2016] einzudämmen. Insbesondere wollte der
       rot-rot-grüne Senat verhindern, dass Wohnungen als dauerhafte
       Ferienwohnungen missbraucht werden. Deshalb brauchen mittlerweile alle
       Anbieter eine bezirkliche Genehmigung und eine Registriernummer. Erlaubt
       ist weiterhin die Untervermietung von unter 50 Prozent der eigenen Wohnung,
       zudem dürfen Zweitwohnungen nicht länger als 90 Tage im Jahr vermietet
       werden. Verstöße können Bürger:innen [5][bei den Bezirken melden].
       
       Allein hielten sich bei weitem nicht alle Airbnb-Hosts an
       Zweckentfremdungsgebote, wie allein schon an der recht geringen Zahl von
       Registrierungen bei den Bezirken gegenüber der großen Zahl an Angeboten auf
       Airbnb abzulesen war. Mit einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts
       wurden Plattformen für Ferienwohnungen zwar bereits nach deutschem Recht
       dazu verpflichtet, Vermieterdaten herauszugeben – allerdings [6][scherte
       sich die Airbnb-Unternehmensführung in Irland] bislang nicht darum. Das
       dürfte sich mit dem Urteil aus Irland nun geändert haben.
       
       Aktuell ist das [7][Geschäft von Airbnb aufgrund der Pandemie
       eingeschränkt] – den für dieses Jahr [8][angekündigten Börsengang] will das
       Unternehmen dennoch wagen.
       
       7 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14267928/2020-09-02-fb-weltweit-agierendes-vermittlungsportal-fuer-buchung-und-vermittlung-von-unterkuenften/
   DIR [2] https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/ferienwohnungen-airbnb-muss-deutschen-steuerfahndern-daten-uebermitteln/26151232.html?ticket=ST-13022609-91p0tf9Cgou5eeb0p2ZZ-ap6
   DIR [3] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Airbnb-muss-Daten-an-Finanzaemter-weiterleiten,airbnb220.html
   DIR [4] /Ferienwohnungen-in-Berlin/!5520391
   DIR [5] https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/formular/adresswahl.shtml
   DIR [6] /Zweckentfremdungsgesetz-in-Berlin/!5397672/
   DIR [7] /Coronakrise-und-Ferienwohnungen/!5670747
   DIR [8] https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/aktien/apartment-vermittler-airbnb-reicht-antrag-fuer-boersengang-ein/26111090.html?ticket=ST-13090293-yj5QRXGM4JX7dFQocv3f-ap6
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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