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       # taz.de -- Verschärfung des Asylrechts: Westbalkanabschreckungsgesetz
       
       > Der Bundestag nickt Veränderungen des Asylrechtes ab. Häufiger
       > Sachleistungen als Geld heißt die Devise. Die Beschlüsse im Überblick.
       
   IMG Bild: Bei Länderspielen geduldet, im Alltag nicht: albanische Fußballfans.
       
       Berlin taz | Der Bundestag hat am Donnerstag wichtige Änderungen der
       Bestimmungen zum Bleiberecht gebilligt. Albanien, Kosovo und Montenegro
       gelten künftig als „sichere Herkunftsstaaten“.
       
       Damit gehören diese Länder so wie bisher schon Bosnien-Herzegowina,
       Mazedonien, Serbien, der Senegal und Ghana zu den „sicheren
       Herkunftsstaaten“. Asylbewerber aus diesen Staaten werden in der Regel
       abgelehnt, es sei denn, sie weisen eine persönliche Verfolgung nach.
       
       Wer aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt und Asyl begehrt, soll nach
       dem neuen Gesetz verpflichtet werden, bis zum Abschluss des Verfahrens in
       den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
       
       Asylbewerber aus anderen Ländern können statt drei bis zu sechs Monate in
       Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dort soll es die Leistungen
       nicht nur für Unterkunft, Verpflegung, sondern auch für den persönlichen
       Bedarf künftig nur noch als Sachleistungen geben – und zwar sowohl für
       Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten als auch für
       Bürgerkriegsflüchtlinge.
       
       Damit würde die Bargeldleistung von bisher 143 Euro monatlich für
       Erwachsene in den Erstaufnahmeinrichtungen abgeschafft, stattdessen gäbe es
       Wertgutscheine.
       
       ## „Vollziehbar ausreisepflichtig“
       
       Da es sich aber um eine „Soll“-Bestimmung handelt, können die einzelnen
       Bundesländer davon absehen und den Flüchtlingen in ihren
       Erstaufnahmeeinrichtungen wie bisher Bargeld zahlen, wenn der logistische
       Aufwand für die Sachleistungen, etwa Fahrkarten und Telefonkarten, zu groß
       ist.
       
       Abgelehnte Asylbewerber, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind und dem
       nicht fristgerecht nachkommen, erhalten nur noch auf das physische
       Existenzminimum beschränkte Sachleistungen und damit weder Bargeld noch
       Wertgutscheine etwa für Fahrkarten oder Telefonkarten. Durch Lockerung von
       Vorschriften in der Bauplanung und bei der Nutzung erneuerbarer Energien
       werden die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften
       erleichtert.
       
       Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis erhalten, bei der
       medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen, wenn sie
       unter Aufsicht eines approbierten hiesigen Arztes arbeiten. Asylbewerber im
       Verfahren und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bekommen „im Rahmen
       verfügbarer Kursplätze“ Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Das gab
       es bisher nur für anerkannte Flüchtlinge. Am 1. November tritt das neue
       Asylrecht in Kraft.
       
       15 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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