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       # taz.de -- Von Abschiebung bedrohter Vietnamese: Wieder Rückschlag für Familie Pham
       
       > Pham Phi Son droht die Abschiebung, nach über 30 Jahren in Deutschland.
       > Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verweigert Chemnitz.
       
   IMG Bild: Die Stadt Chemnitz verweigert Familie Pham nun auch die Aufenthaltserlaubnis
       
       Berlin taz | Ein erneuter Rückschlag für ein Bleiberecht für den von
       Abschiebung bedrohten ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter Pham Phi Son und
       seine Familie: Die Stadt Chemnitz wird der Familie wohl keine
       Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ausstellen. „Dafür liegen
       weiterhin keine Grundlagen vor“, sagt Stadtsprecher Matthias Nowak der taz.
       Die Familie habe keine Nachweise für ihre sprachliche, wirtschaftliche und
       gesellschaftliche Integration in den zurückliegenden zehn Jahren erbracht,
       so Nowak. „Damit sind uns rechtlich die Hände gebunden.“
       
       Pham Phi Son kam 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR und lebt seitdem in
       Chemnitz, das damals noch Karl-Marx-Stadt hieß. 2016 kehrte er nach einem
       Vietnamurlaub nicht wie vorgeschrieben nach sechs, sondern erst nach neun
       Monaten zurück, weil eine alte Kriegsverletzung dort wieder aufbrach und
       behandelt werden musste. Chemnitz [1][entzog ihm daraufhin das
       Aufenthaltsrecht].
       
       Das Verwaltungsgericht lehnte das humanitäre Bleiberecht ebenso ab wie
       [2][die Sächsische Härtefallkommission], die die Familie zweimal anrief.
       Seitdem liegt das Verfahren [3][wieder bei der Stadt.] Nach einem
       Abschiebeversuch war die Familie für mehr als zwei Jahre untergetaucht.
       
       Pham Phi Son und seine Frau haben inzwischen beide Arbeit in der
       Gastronomie. Wegen der späten Erteilung der Arbeitserlaubnis sind sie aber
       noch im Probearbeitsverhältnis, was die Stadt als nicht dauerhaft
       kritisiert. Die sechsjährige Tochter besucht den Kindergarten. Der
       Stadtsprecher moniert, dass es keinen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse
       und ihre Schulanmeldung gäbe. Die Frau, die nur eine Teilzeitstelle hat,
       besucht zusätzlich einen Deutschkurs.
       
       ## Stadt sieht keinen Ermessensspielraum
       
       Eine Problematik sind die schlechten deutschen Sprachkenntnisse beider
       Eltern. Pham Phi Son hatte in der DDR und auch in den 1990er Jahren in
       Deutschland keine Möglichkeit zum Deutschlernen. Danach hatte er keine
       Motivation, denn für die Kommunikation in der Arbeit reichten seine im
       Alltag erworbenen Sprachkenntnisse aus.
       
       Laut einem Gesetzesentwurf, der derzeit im Bundestag liegt, brauchen
       Personen über 67 Jahren künftig selbst bei einer Einbürgerung keine
       deutschen Sprachkenntnisse mehr nachzuweisen. Damit soll ihre
       Lebensleistung gewürdigt werden. Bei Son, der 65 Jahre alt ist, geht es
       aber „nur“ um ein humanitäres Bleiberecht. Die deutlich jüngere Frau lebt
       erst seit 2016 in Deutschland und hatte in dieser Zeit ihre Tochter geboren
       und erzogen.
       
       Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Stadt
       hier keinen Ermessensspielraum sieht, den sie seiner Meinung nach nutzen
       sollte, um der Familie das Bleiberecht zu geben. „Weit zurückliegende
       Integrationsleistungen zu erbringen, sieht das Gesetz nicht zwingend vor.
       Es ist ersichtlich, dass sich alle drei seit der Rückkehr aus der
       Illegalität vor gut einem Jahr stark um ihre Integration bemühen.“
       
       In der kommenden Woche muss sich Pham Phi Son vor dem Amtsgericht Chemnitz
       wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland verantworten. Es geht um sein
       Untertauchen um der drohenden Abschiebung zu entgehen. Mit einer
       Verurteilung wäre ihm der erneute Weg zur Härtefallkommission verbaut.
       
       9 Mar 2023
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Marina Mai
       
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