# taz.de -- Vorstoß von Ferda Ataman: Angriff auf die Kirchenklausel
> Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman stellt sich gegen die
> Ausnahmen für Kirchen im Arbeitsrecht. Die Regelung begünstige
> Diskriminierung.
IMG Bild: Möchte an die sogenannte Kirchenklausel ran, Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman
Berlin taz | Es ist eines dieser „heißen Eisen“, die die
[1][Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman] jetzt angehen will: Die
sogenannte Kirchenklausel. Im Kern geht es darum, dass die Regelungen im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Kirchen nur bedingt
gelten. Es geht um Abfragen zur Religionszugehörigkeit, zur Lebensweise,
zum Beziehungsleben von Mitarbeiter:innen kirchlicher Arbeitgeber.
Also um intimste Fragen an diejenigen, die im Dienste der Kirchen stehen
wollen.
Zwar hat die Deutsche Bischofskonferenz erst am Dienstag beschlossen,
Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht anzustoßen. Allerdings gehen diese
Schritte Ataman nicht weit genug.
Es sei überfällig, dass sich [2][die katholische Kirche] nicht mehr in das
Privatleben ihrer Mitarbeiter*innen einmischen wolle, sagte die
Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Allerdings enthalte auch diese
neue Grundordnung noch zu viele Ausnahmen. „So kann zum Beispiel eine
Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch
ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche
austritt“, sagte Ataman.
Für sie ist dies ein Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und ein
Einfallstor für Diskriminierungen. Ataman will daher die im AGG
festgeschriebene Kirchenklausel beschränken und Anforderungen an die
Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeiter:innen
nur noch im engsten Verkündungsbereich zulassen.
## 800.000 Beschäftigte allein bei katholischer Kirche
Über die geltende Ausnahmeregelung ist es bisher etwa möglich, dass die
Kirchen [3][die Religionszugehörigkeit zum Einstellungskriterium machen
können]. Gilt dies für die Pfleger:in? Für die Erzieher:in? Für
Ärzt:innen in den kirchlichen Krankenhäusern? Oder sind dies Kriterien,
die vor allem wichtig sind für Kirchengremien, im Pfarr- oder Messdienst?
Dass die Sonderregelung immer noch angewendet wird, ist zunehmend
umstritten.
Am Dienstag hatte die Vollversammlung des Verbands der Diözesen
Deutschlands eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen.
Damit gilt für rund 800.000 Mitarbeiter:innen der katholischen Kirche
in Deutschland, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit
nach der Scheidung kein Grund mehr für eine Kündigung sind. Der Beschluss
muss von jedem Bistum einzeln umgesetzt werden, damit er greift.
Die Grünen im Bundestag begrüßten den „wichtigen Schritt hin zu einem
inklusiven, fairen und zeitgemäßen Arbeitsrecht“. Die religionspolitische
Fraktionssprecherin Lamya Kaddor warnte jedoch davor, dass der Vorwurf
sogenannter kirchenfeindlicher Betätigung weiterhin einen Möglichkeit
biete, um Mitarbeiter:innen „für ihre persönliche Lebensführung zu
sanktionieren“: Pascal Meiser von der Linken forderte, „die umfassende
Geltung des individuellen Arbeitsrechts genauso sicherzustellen wie der
betrieblichen Mitbestimmung“.
Die beiden christlichen Kirchen zählen zu den größten Arbeitgebern in
Deutschland, insbesondere im Pflege- und Erziehungsbereich. „Der Schutz der
Mitarbeitenden vor jeglicher Form von Diskriminierung muss
selbstverständlich und für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein“,
so Ataman. Ausnahmeregelungen, die noch dazu Diskriminierungen möglich
machten, seien nicht nachvollziehbar.
23 Nov 2022
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## AUTOREN
DIR Tanja Tricarico
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