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       # taz.de -- Wohnungsnot und Mieterrecht: Bund bremst stärker
       
       > Überhöhte Mieten müssen auch rückwirkend ausgeglichen werden. Der
       > Bundestag hat die Mietpreisbremse verschärft und verlängert.
       
   IMG Bild: Demonstration gegen Mieterhöhung im vergangenen Oktober in Berlin
       
       Berlin taz | MieterInnen, die in eine überteuerte Wohnung neu einziehen,
       können künftig die zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von bis zu
       zweieinhalb Jahren rückwirkend zurückverlangen. Der Bundestag stimmte am
       Freitag einem [1][entsprechenden Gesetz] zu. Dieses sieht auch die
       Verlängerung der bisher schon geltenden Mietpreisbremse auf weitere fünf
       Jahre vor.
       
       Die Mietpreisbremse ermöglicht den Bundesländern, Gebiete mit angespanntem
       Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Miete dann bei einer Neuvermietung
       nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
       darf. War die Vormiete schon sehr hoch, gilt die [2][Mietpreisbremse]
       allerdings nicht. Neubauten sind ausgenommen.
       
       Das Gesetz wurde 2015 eingeführt, war auf fünf Jahre befristet, wurde schon
       einmal [3][verschärft] und wäre ausgelaufen, hätte der Bundestag die
       Regelung nicht am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen bis zum
       Jahre 2025 verlängert.
       
       Bisher erhalten neue MieterInnen, die mehr zahlen als 10 Prozent über der
       ortsüblichen Vergleichsmiete, die überzahlte Summe erst ab dem Zeitpunkt
       zurück, ab dem sie dem Vermieter eine sogenannte Rüge erteilt haben. Durch
       die neue Regelung können sich MieterInnen Zeit lassen mit der Rüge. Auch
       noch 30 Monate nach Vertragsbeginn können sie Rückzahlungsansprüche geltend
       machen. RednerInnen von SPD und Union begrüßten dies als Stärkung der
       Mieterrechte.
       
       ## Die Bremse wirkt
       
       SPD-Fraktionsvize Eva Högl wies daraufhin, dass sich der Anstieg der Mieten
       bei Neuvermietungen in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gelte,
       „verlangsamt“ habe. Dies habe ein [4][Gutachten] des Deutschen Instituts
       für Wirtschaftsforschung ergeben.
       
       Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte die
       Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse. Diese Nachbesserungen
       „reichen aber noch nicht aus“, sagte er. Die Mietpreisbremse müsse
       bundesweit gelten, also nicht nur in besonders angespannten Gebieten. Auch
       müsse die Ausnahme gestrichen werden, dass überhöhte Mieten dann rechtens
       sind, wenn bereits die Vormiete weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete
       lag.
       
       In der Bundestagsdebatte kam auch der [5][Mietendeckel] in Berlin zur
       Sprache, der für den größten Teil der Wohnungen im Bestand jede
       Mieterhöhung für fünf Jahre verbietet. Der AfD-Abgeordnete Stefan Brandner
       erklärte, mit dem Mietendeckel in Berlin kehre man zu den
       „rotsozialistischen Linken und den Nationalsozialisten“ zurück. Auch im
       Nationalsozialismus und in der DDR seien die Mieten eingefroren und
       staatlich begrenzt worden.
       
       14 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915824.pdf
   DIR [2] /Diskussion-um-steigende-Mieten/!5201607/
   DIR [3] /Mietpreisbremse-wird-verschaerft/!5530848/
   DIR [4] https://www.diw.de/de/diw_01.c.603007.de/projekte/evaluierung_der_wirksamkeit_der_in_2015_eingefuehrten_regelungen_zur_daempfung_des_mietanstiegs_auf_angespannten_wohnungsmaerkten_mietpreisbremse.html
   DIR [5] https://www.berliner-mieterverein.de/mietendeckel.htm
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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