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       # taz.de -- taz-Serie Datenschutz in der EU: „Datenschutz dient uns allen“
       
       > So wirkt Europas neues Regelwerk für das Internet: Verbraucherschützer
       > Christian Gollner über die gewonnene Macht von Verbraucher*innen.
       
   IMG Bild: „Jeder, der ein Smartphone hat, muss wissen, dass er personenbezogene Daten verwaltet“
       
       Die Daten von rund 500 Millionen Europäer*innen stehen ab 25. Mai 2018
       unter besonderem Schutz. Dann gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz
       DSGVO. Sie gilt als Meilenstein und Zeitenwende im europäischen
       Datenschutzrecht. Während Verbraucherschützer*innen jubeln, ärgern sich
       Blogger*innen, Vereinsleute oder Kleinunternehmer*innen über das
       bürokratische Ungetüm. Die taz beleuchtet [1][in einer Serie] die
       verschiedenen Aspekte der DSGVO. 
       
       taz: Herr Gollner, WhatsApp, Facebook, Google & Co. reagieren auf die
       EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und fordern derzeit ihre Nutzer*innen
       auf, neue Bestimmungen abzusegnen. Was passiert, wenn ich nicht zustimme? 
       
       Christian Gollner: Die DSGVO besagt, dass die Anbieter eine Dienstleistung
       nicht davon abhängig machen dürfen, dass der Verbraucher in eine
       Datennutzung einwilligt, die über die eigentliche Nutzung des sozialen
       Netzwerks hinausgeht. Geregelt wird das ganze über das sogenannte
       Kopplungsverbot. Das bedeutet, dass man WhatsApp oder Facebook nutzen kann,
       ohne dass die eigenen Daten weiterverarbeitet werden. Tatsächlich müssen
       wir noch beobachten, wie dieser Passus in der Verordnung von den
       Unternehmen umgesetzt wird.
       
       In meinen sozialen Netzwerken taucht ungewöhnliche Werbung auf, Anbieter
       kontaktieren mich ungewollt. Ich vermute einen Verstoß gegen den Schutz
       meiner Daten. Was kann ich tun? 
       
       Auf den ersten Blick ist es schwierig, überhaupt herauszufinden, ob meine
       Daten missbräuchlich weiterverwendet wurden. Aber ich kann bereits jetzt
       bei den Anbietern eine Auskunft darüber anfordern, welche Daten über mich
       gespeichert sind. Dank der neuen Verordnung müssen die Unternehmen nun
       innerhalb eines Monats auf eine solche Anfrage antworten.
       
       Was passiert dann? 
       
       Ich kann zum einen eine Löschung meiner Daten einfordern. Wenn ich einen
       Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen vermute, kann ich mich direkt an
       die Aufsichtsbehörden wenden, die meinen Fall dann prüfen. Dank der
       Datenschutzgrundverordnung können sich Betroffene an die
       Datenschutzbeauftragten in ihren Bundesländern wenden und müssen nicht mehr
       mit Institutionen in den USA oder der Aufsicht in Irland Kontakt aufnehmen.
       Ein besonderes Formular ist nicht notwendig. Die Anfrage auf Prüfung
       funktioniert formlos.
       
       Viele Konzerne fürchten, dass die DSGVO eine Abmahnwelle auslöst. Ist das
       Panikmache? 
       
       Nicht jede Abmahnung ist tatsächlich berechtigt. Ob es eine Verwarnung gibt
       oder ein Bußgeld verhängt wird, hängt letztlich von der Schwere des
       Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen ab.
       
       Eltern berichten auf der Schulwebsite, Verwandte bloggen aus dem Urlaub –
       müssen sich auch Privatleute mit der DSGVO auseinandersetzen? 
       
       Wer online Informationen verbreitet, muss sich auch über Datenschutz
       Gedanken machen. Jeder, der ein Smartphone hat, muss wissen, dass er
       personenbezogene Daten verwaltet und möglicherweise auch weitergibt. Heute
       hinterlassen wir mit jedem Schritt und Tritt im Internet digitale Spuren.
       Jeder Einzelne wird damit zum Datenverwalter. Datenschutz macht Arbeit,
       aber er dient uns allen.
       
       ***
       
       Teil 1 unserer Datenschutz-Serie: [2][Interview mit der
       Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff] 
       
       Teil 2 unserer Datenschutz-Serie: [3][Was steht drin im DSGVO?] 
       
       Teil 3 unserer Datenschutz-Serie: [4][Auch kleine Firmen beklagen die
       Rechtsunsicherheit des neuen Gesetzes] 
       
       Teil 4 unserer Datenschutz-Serie: [5][Interview mit dem Verbraucherschützer
       Christian Gollner] 
       
       Teil 5 unserer Datenschutz-Serie: [6][Porträt des grünen Vordenkers der
       neuen Datenschutzgesetze Jan Philipp Albrecht] 
       
       Teil 6 unserer Datenschutz-Serie: [7][Das Recht auf Vergessenwerden] 
       
       Teil 7 unserer Datenschutz-Serie: [8][Ein Vereinsvorsitzender und eine
       Bloggerin sprechen über Nachteile des EU-Datenschutzgesetzes] 
       
       Teil 8 unserer Datenschutz-Serie: [9][Kommentar zur digitalen Zeitenwende]
       
       19 May 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Tanja Tricarico
       
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